Wer gilt außerdem als Hersteller eines Produkts?
FAQAls Hersteller gilt, wer ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Handelsmarke in Verkehr bringt. Außerdem gilt als Hersteller, wer ein Produkt wesentlich verändert, sofern sich dies auf die Sicherheit des Produkts auswirkt.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
IIIb) EU-Produktsicherheitsverordnung – Pflichten der Wirtschaftsakteure – Der Hersteller
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