Wer ist zur Führung eines elektronischen Registers verpflichtet?
FAQErzeuger, Besitzer, Einsammler, Beförderer und Entsorger gefährlicher Abfälle sind zur elektronischen Registerführung über die Entsorgung von Abfällen verpflichtet, soweit sie auch zur elektronischen Führung von Nachweisen verpflichtet sind.
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eANV - Neuheiten
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