Wer ist zur Führung eines elektronischen Registers verpflichtet?

FAQ

Erzeuger, Besitzer, Einsammler, Beförderer und Entsorger gefährlicher Abfälle sind zur elektronischen Registerführung über die Entsorgung von Abfällen verpflichtet, soweit sie auch zur elektronischen Führung von Nachweisen verpflichtet sind.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Neuheiten

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA275

Wege zum Dialog

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