Wer ist zuständig für die Klimaanpassung?
FAQUm Deutschland langfristig klimaangepasst zu gestalten und die Lebensqualität in Deutschland auch für zukünftige Generationen zu sichern bedarf es einer gemeinschaftlichen Anstrengung aller Akteure in Bund, Ländern und Kommunen, aber auch privater Akteure und der Wirtschaft. Die Bundesregierung setzt mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz und der Klimaanpassungsstrategie den Rahmen für ein koordiniertes Vorgehen in ihrem Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich. In der Strategie werden die Maßnahmen der Bundesregierung der einzelnen Ressorts gebündelt und zusammenführt. Jedes Ministerium ist dabei selbst verantwortlich für die Ziele und Maßnahmen in seinem Zuständigkeitsbereich. Dem BMUV kommt im Kontext dieser Zusammenarbeit eine koordinierende Rolle zu. Eine übergeordnete Koordinierung geschieht im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassung der Bundesregierung sowie durch ein Behördennetzwerk von über 25 Bundesoberbehörden. Hier werden strategische Fragen und (wissenschaftliche) Grundlagenarbeit wie die Bewertung von Risiken und Maßnahmen, das Berichtswesen zur Klimaanpassung in Deutschland oder die Weiterentwicklung der Strategie wahrgenommen.
Den Ländern kommt eine wichtige Rolle zu, da sie im föderalen System für viele Aufgabe der Klimaanpassung und für die Umsetzung konkreter Maßnahmen zuständig sind. Bund und Länder arbeiten daher in der Klimaanpassung eng zusammen und stehen in einem kontinuierlichen Austausch. Bundesländer, Kommunen, Verbände, Unternehmen, Wissenschaft sowie Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, sich im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit gegen die Folgen des Klimawandels zu wappnen und dazu beizutragen, dass die negativen Auswirkungen des Klimawandels so weit wie möglich vermieden werden und die Widerstandsfähigkeit Deutschlands gegenüber den auch in Zukunft fortschreitenden klimatischen Veränderungen gestärkt wird.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Anpassung an den Klimawandel
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