Wer kann die Förderung beantragen?
FAQ- Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatleute beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Plug-in-Hybrid-Antrieb.
- Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen. Diese Einkommensgrenze steigt für bis zu zwei Kindern je Kind um 5.000 Euro.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Förderung von E-Autos
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