Wer muss wo eine Ausnahme beantragen?

FAQ

Die Länder regeln die Zuständigkeiten. Die örtlichen Umwelt- oder Ordnungsämter sollten die zuständigen Stellen benennen können.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
"Public-Viewing-Verordnung"

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2117

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.