Werden für die Verordnung neue Schutzgebiete geschaffen?

FAQ

Nein, neue Schutzgebiete werden durch die Verordnung nicht geschaffen. Bis 2030 müssen die EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung von Artikel 4 und 5 der Verordnung Maßnahmen ergreifen, um mindestens 30 Prozent der Flächen der geschädigten bereits geschützten Lebensraumtypen der EU wieder in einen guten Zustand zu bringen. In diesem ersten Zeitraum sollen bevorzugt Wiederherstellungsmaßnahmen in Natura-2000-Gebieten ergriffen werden. Entscheidend ist jedoch, dass die Verordnung auch Lebensräume außerhalb dieses europäischen Schutzgebietsnetzes adressiert und erfordert, dass sich ihr Zustand verbessert.

Die Maßnahmen betreffen neben Flächen in Natura 2000-Gebieten auch die potenziellen Wiederherstellungsflächen außerhalb von Natura 2000-Gebieten, einschließlich Meere, städtische Ökosysteme, Flüsse und Auen sowie Agrarökosysteme einschließlich Mooren und Wäldern.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2202

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