Werden Kommunen und Bürger über den 5G-Aufbau informiert und können sie Ort und Art der Sendeanlagen beeinflussen?

FAQ

Die Kommunen werden über die Errichtung einer Antennenanlage vom Netzbetreiber informiert. Der Kommune steht bei neuen Sendeanlagen überdies ein Stellungnahme- und Erörterungsrecht zu. Die Ergebnisse dieser Beteiligung muss der Netzbetreiber berücksichtigen. Es wird erwartet, dass Netzbetreiber auch die Bürgerinnen und Bürger informieren und den konstruktiven Dialog suchen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
5G – Sendeanlagen und Geräte des 5G-Mobilfunks

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1150

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.