Werden Kommunen und Bürger über den 5G-Aufbau informiert und können sie Ort und Art der Sendeanlagen beeinflussen?
FAQDie Kommunen werden über die Errichtung einer Antennenanlage vom Netzbetreiber informiert. Der Kommune steht bei neuen Sendeanlagen überdies ein Stellungnahme- und Erörterungsrecht zu. Die Ergebnisse dieser Beteiligung muss der Netzbetreiber berücksichtigen. Es wird erwartet, dass Netzbetreiber auch die Bürgerinnen und Bürger informieren und den konstruktiven Dialog suchen.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
5G – Sendeanlagen und Geräte des 5G-Mobilfunks