Werden land- und forstwirtschaftliche Belange berücksichtigt?

FAQ

Die im Einvernehmen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium beschlossene Verordnung konkretisiert die gesetzliche Vorgabe, dass bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen ist. Um möglichst zu vermeiden, dass insbesondere Flächen mit für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeigneten Böden aus der Nutzung genommen werden, ist bei diesen vorrangig zu prüfen, ob die Kompensation auch durch Entsiegelungen, Wiedervernetzungen oder produktionsintegrierte Arten- und Biotopschutzmaßnahmen erbracht werden kann. Die Land- und Forstwirtschaftsbehörden sind zu beteiligen, wenn agrarstrukturelle Belange betroffen sein könnten.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Bundeskompensationsverordnung (BKompV)

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1351

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