Weshalb führt das Gesetz Ausnahmen für nachgerüstete Fahrzeuge ein?

FAQ

Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Absenkung der NO2-Belastung sind technische Nachrüstungen für Diesel-PKW. Die Bundesregierung hat darum festgelegt, dass es einen rechtlichen Rahmen für technische Nachrüstungen geben wird. Die Verantwortung dafür liegt beim BMVI. Dazu zählen unter anderem

  • die Schaffung einer technischen Vorschrift über Nachrüstsysteme sowie von Regelungen, damit Nachrüstsysteme eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des KBA erhalten können,
  • eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für den Nachweis, dass die Ausnahmen für Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und 5, deren Stickstoffoxid-Emissionen 270 Milligramm pro Kilometer im Realbetrieb unterschreiten, vorliegen und schließlich
  • die Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), damit der Vollzug über einen Zugriff der Verkehrsüberwachungsbehörden auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters erfolgen kann. Die Maßnahmen sollen zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft gesetzt werden.
https://www.bundesumweltministerium.de/FA1014

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