Wie erfolgt die Prüfung des elektronischen Registers durch die Überwachungsbehörde bei gefährlichen Abfällen?

FAQ

Hierzu gibt es im Prinzip zwei Möglichkeiten: Entweder die zuständige Behörde fordert das Register beziehungsweise einzelne Angaben aus dem Register elektronisch an oder sie nimmt Einsicht in das elektronische Register im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Neuheiten

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA277

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