Wie erfolgt die Registerführung bei Anwendung des Quittungsbeleges?
FAQDer Quittungsbeleg wird beim Transport bis zum Entsorger mitgeführt. Der Quittungsbeleg verbleibt beim Entsorger und ist im Original in ein entsprechendes Formularregister des Entsorgers einzustellen. Parallel dazu ist der Begleitschein zusätzlich elektronisch zu führen, nach der qualifizierten elektronischen Signatur des Entsorgers an die Beteiligten zu versenden und durch diese dann in ihre elektronischen Register einzustellen.
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eANV - Neuheiten
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