Wie erfolgt die Registerführung bei Anwendung des Quittungsbeleges?

FAQ

Der Quittungsbeleg wird beim Transport bis zum Entsorger mitgeführt. Der Quittungsbeleg verbleibt beim Entsorger und ist im Original in ein entsprechendes Formularregister des Entsorgers einzustellen. Parallel dazu ist der Begleitschein zusätzlich elektronisch zu führen, nach der qualifizierten elektronischen Signatur des Entsorgers an die Beteiligten zu versenden und durch diese dann in ihre elektronischen Register einzustellen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Neuheiten

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA276

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