Wie finanziert die EU die Wiederherstellung der Natur?

FAQ

Die Europäische Kommission schätzte im Jahr 2020 bei Vorlage der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 (als Teil des Green Deal) die erforderlichen Investitionen zur Umsetzung der Strategie auf jährlich mindestens 20 Milliarden Euro für Ausgaben zugunsten der Natur. Dies erfordere die Mobilisierung privater und öffentlicher Mittel auf nationaler und EU-Ebene, unter anderem durch eine Reihe verschiedener Programme im nächsten langfristigen EU-Haushalt. Da die Wiederherstellung der Natur wesentlich zum Klimaschutz beitrage, sollte ein erheblicher Teil der für den Klimaschutz vorgesehenen 30 Prozent des EU-Haushaltes (EU-Klimaquote) in den Schutz der biologischen Vielfalt und in naturbasierte Lösungen investiert werden.

Konkret sollen in 2024 insgesamt 7,5 Prozent des EU-Haushalts für die biologische Vielfalt aufgewendet werden, in den Jahren 2026 und 2027 soll der Anteil auf zehn Prozent steigen. Im Rahmen der aktuellen EU-Finanzplanung (MFR) sollen nach der biodiversity tracking-Methode der EU insgesamt rund 100 Milliarden Euro für Ausgaben im Bereich der biologischen Vielfalt, einschließlich der Wiederherstellung, zur Verfügung stehen. Allerdings sind die hierauf angerechneten Maßnahmen für die Ziele der Verordnung sehr unterschiedlich wirksam, was ein Ansporn sein sollte, die Methode zukünftig deutlich zu verbessern.

Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, über bestehende private und öffentliche Förderprogramme Betriebe der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu unterstützen. In Deutschland adressieren einige Fördermaßnahmen bereits die Ziele der Verordnung, darunter das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und der Bundesnaturschutzfonds.

EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2221

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