A.08 Wie finde ich die für mich zuständige Behörde? Wer sind meine Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner?
FAQDer Vollzug der NiSV obliegt den Bundesländern. Das BMUV und das Bundesamt für Strahlenschutz unterstützen dabei in Fragen der Auslegung der NiSV. Konkrete Vollzugsfragen sind an die zuständigen Vollzugsbehörden beziehungsweise an die zuständigen obersten Landesbehörden zu richten. Sie finden eine Übersicht der dem BMUV von den Ländern diesbezüglich zur Verfügung gestellten Informationen auf der Internetseite des BMUV "Vollzug der NiSV".
Vollzug der NiSV – Zuständigkeiten der Bundesländer
Enthalten in Fragen und Antworten zu
A. Grundsätzliche Fragen zur NiSV
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