Wie hoch werden die Abgabesätze?

FAQ

Die Höhe der Abgabesätze wird in § 2 der Einwegkunststofffondsverordnung geregelt. In die Herleitung der Abgabesätze wurde bereits unter anderem die Art der im Abfall aufgefundenen Produkte und deren Menge (Gewicht, Volumen und Stückzahl) einbezogen. Die Verordnung ist am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die Abgabesätze werden zukünftig regelmäßig, erstmals bis Ende 2026 überprüft und bei Bedarf angepasst.

Einwegkunststofffondsverordnung  

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2249

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