Wie ist die Signaturkarte aufzubewahren?
FAQSignaturkarten sind sicher aufzubewahren, da alle damit erzeugten qualifizierten elektronischen Signaturen dem Karteninhaber zugerechnet werden. Dementsprechend besteht eine gesetzliche Unterrichtungspflicht des Vertrauensdiensteanbieters (§ 13 Absatz 1 Vertrauensdienstegesetz). Da die Signaturkarte vom Arbeitgeber finanziert wird, hat er darüber hinaus auch das Weisungsrecht hinsichtlich der Aufbewahrung der Signaturkarte.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Verwendung von Signaturkarten
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