Wie ist die Signaturkarte aufzubewahren?

FAQ

Signaturkarten sind sicher aufzubewahren, da alle damit erzeugten qualifizierten elektronischen Signaturen dem Karteninhaber zugerechnet werden. Dementsprechend besteht eine gesetzliche Unterrichtungspflicht des Vertrauensdiensteanbieters (§ 13 Absatz 1 Vertrauensdienstegesetz). Da die Signaturkarte vom Arbeitgeber finanziert wird, hat er darüber hinaus auch das Weisungsrecht hinsichtlich der Aufbewahrung der Signaturkarte.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Verwendung von Signaturkarten

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA328

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