Wie soll die Sammlung und Verwertung von Alttextilien zukünftig funktionieren? Wie können Textilhersteller mehr Verantwortung für ihre Produkte übernehmen?

FAQ

In Umsetzung der EU-Textilstrategie hat die Europäische Kommission am 5. Juli 2023 einen Vorschlag zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie vorgelegt. Die Richtlinie (EU) 2025/1892 zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie ist am 16. Oktober 2025 in Kraft getreten. Die Änderungsrichtlinie sieht die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) für Textilien vor. Demnach sollen die Textilhersteller künftig auch die Verantwortung für die Sammlung und die Verwertung der Alttextilien tragen. Die europäischen Vorgaben sind bis zum 17. Juni 2027 in ein deutsches Gesetz zu überführen. In Vorbereitung des Gesetzesentwurf hat das BMUKN ein Eckpunktepapier veröffentlicht.

Eckpunktepapier 

Richtlinie (EU) 2025/1892 (PDF extern, 1,24 MB) 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Getrennte Sammlung von Textilabfällen

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2330

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