Wie verbessert die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes den Schutz von Höhlen und Stollen?

FAQ

Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes erklärt Höhlen und Stollen zu sogenannten "geschützten Biotopen". Das bedeutet, dass es von nun an grundsätzlich verboten ist, sie zu zerstören oder erheblich zu beeinträchtigen. Auf diese Weise wird die Lebensgrundlage der Tierarten geschützt, die für ihren Fortbestand auf Höhlen und Stollen als Lebensraum angewiesen sind.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Novelle von 2017 des Bundesnaturschutzgesetzes

https://www.bundesumweltministerium.de/FA543

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.