Wie werde ich im Onlinehandel vor unsicheren Produkten geschützt?
FAQVerbraucherinnen und Verbraucher werden dadurch besser geschützt, dass Anbieter von Online-Marktplätzen dazu verpflichtet sind, die bei ihnen angebotenen Produkte stichprobenartig dahingehend zu prüfen, ob als gefährlich gemeldete Produkte auf der Plattform angeboten werden. Hierfür nutzten sie Meldungen der Marktüberwachungsbehörden. Zudem haben sie auf Anordnung der Marktüberwachungsbehörde unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von zwei Arbeitstagen, den Zugang auf das angebotene gefährliche Produkt zu sperren oder von ihren Plattformen zu entfernen oder mit einem Warnhinweis zu versehen. Außerdem stellen sie den Verbraucherinnen und Verbraucher vorab die unter Nr. 1 genannten Informationen zur Verfügung.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
IV EU-Produktsicherheitsverordnung – Anbieter von Online-Marktplätzen
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