Wie werde ich informiert, wenn ich ein gefährliches Produkt gekauft habe?
FAQVerbraucherinnen und Verbraucher, die ein gefährliches Produkt erworben haben, müssen direkt und unverzüglich durch den Wirtschaftsakteur und/oder Anbieter von Online-Marktplätzen informiert werden, um sie auf das Sicherheitsrisiko hinzuweisen.
Hierfür muss der Wirtschaftsakteur und/oder Anbieter von Online-Marktplätzen die beim Kauf von den Kundinnen und Kunden hinterlegten Kontaktdaten nutzen.
Können hierdurch nicht alle betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher kontaktiert werden, so verbreiten Wirtschaftsakteure und Anbieter von Online-Marktplätzen über andere geeignete Kanäle eine klare und sichtbare Rückrufanzeige oder Sicherheitswarnung. Dies geschieht etwa über die Website des Unternehmens, Kanäle auf sozialen Medien, Newsletter und Verkaufsstellen sowie gegebenenfalls Ankündigungen in Massenmedien und anderen.
Was und wer sind Wirtschaftsakteure?
Anbieter von Online-Marktplätzen
Enthalten in Fragen und Antworten zu
V EU-Produktsicherheitsverordnung – Rückruf
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