Wie werden Bürgerinnen und Bürger bei der Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans beteiligt?

FAQ

Die Verordnung sieht eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit vor. So sollen bei der Erarbeitung des nationalen Wiederherstellungsplans Behörden, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft aller relevanten Interessengruppen sowie die breite Öffentlichkeit einbezogen werden.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2192

Wege zum Dialog

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