Wie werden Bürgerinnen und Bürger bei der Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans beteiligt?
FAQDie Verordnung sieht eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit vor. So sollen bei der Erarbeitung des nationalen Wiederherstellungsplans Behörden, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft aller relevanten Interessengruppen sowie die breite Öffentlichkeit einbezogen werden.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur: Zuständigkeit und Umsetzung
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