Wie werden das Lausitzer, das Mitteldeutsche und das Rheinische Reviert beim Strukturwandel durch den Kohleausstieg finanziell unterstützt?

FAQ

Von den Strukturhilfen des Bundes erhalten das Lausitzer Revier 43 Prozent (davon 60 Prozent Brandenburg, 40 Prozent Sachsen), 37 Prozent das Rheinische Revier und 20 Prozent das Mitteldeutsche Revier (davon 60 Prozent Sachsen-Anhalt und 40 Prozent Sachsen. Daraus ergibt nach Ländern folgende Verteilung: 25,8 Prozent für Brandenburg, 37 Prozentfür Nordrhein-Westfalen, 25,2 Prozent für Sachsen sowie 12 Prozent für Sachsen-Anhalt. Niedersachen und Thüringen erhalten für das Helmstedter Revier beziehungsweise das Altenburger Land je 90 Millionen Euro an Strukturhilfe. Die Fördergebiete setzen sich jeweils aus den folgenden Gemeinden und Gemeindeverbänden zusammen:

  • Lausitzer Revier:
  • Brandenburg: Landkreis Elbe-Elster, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Landkreis Dahme-Spreewald, Landkreis Spree-Neiße, kreisfreie Stadt Cottbus,
  • Sachsen: Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz;
  • Rheinisches Revier:
  • Nordrhein-Westfalen: Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen, Stadt Mönchengladbach;
  • Mitteldeutsches Revier
  • Sachsen: Landkreis Leipzig, Stadt Leipzig, Landkreis Nordsachsen,
  • Sachsen-Anhalt: Burgenlandkreis, Saalekreis, kreisfreie Stadt Halle, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Strukturstärkungsgesetz

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1429

Wege zum Dialog

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