Wie wird das geregelt, damit Hersteller eine allgemeine Betriebserlaubnis für neue Nachrüsttechnik erhalten?

FAQ

Am 11. Januar 2019 wurden die technischen Anforderungen für Nachrüstsysteme für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit wurde die Grundlage für Nachrüstfirmen geschaffen, Hardwarenachrüstsysteme zu entwickeln und durch das Kraftfahrtbundesamt genehmigen lassen zu können. Verschiedene Nachrüstfirmen arbeiten bereits mit Hochdruck an Nachrüstsystemen für den Pkw-Bereich. Die federführende Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung liegt beim Bundesverkehrsministerium, da es sich hier auch um Fragen der Genehmigung von Fahrzeugen und Bauteilen beziehungsweise um Fragen des Straßenverkehrsrechts handelt.

https://www.bundesumweltministerium.de/FA767

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