Wie wird das Gesetz kontrolliert?
FAQDie Kontrolle des Gesetzes erfolgt genauso wie auch die Kontrolle der schon bisher geltenden abfallrechtlichen Regelungen: Ob die Pflicht zum getrennten Sammeln von Alttextilien, wie sie im Kreislaufwirtschaftsgesetz beziehungsweise den Landesabfallgesetzen festgelegt ist, von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eingehalten wird, wird von der Kommunalaufsicht überwacht. Für die Einhaltung der jeweils geltenden Regeln vor Ort durch die Bürgerinnen und Bürger sind die kommunalen Abfallbehörden zuständig.
In manchen Kommunen wird eine falsch befüllte Tonne bei der Abholung zunächst stehen gelassen, so dass die Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit haben, die falsch entsorgten Dinge wieder aus der Tonne zu entfernen. Bei Bedarf wird die Tonne später separat abgeholt und entsorgt, was mit Zusatzkosten verbunden ist. Soweit Kommunen Bußgeldvorschriften für eine falsche Befüllung von Abfallbehältern durch private Haushalte vorsehen, sind die Abfallbehörden hierfür zuständig. Allerdings dürften Bußgelder lediglich bei schweren oder wiederholten Verstößen zu erwarten sein.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Getrennte Sammlung von Textilabfällen
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