Wie wird die Erreichung der Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt überprüft?

FAQ

Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt wird nur dann Wirkung entfalten, wenn eine Erfolgskontrolle in regelmäßigen Abständen stattfindet. Deshalb muss die Bundesregierung einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht vorlegen, aus dem hervorgeht, wie weit man auf dem Weg zur Zielerreichung bereits fortgeschritten ist. Mit Indikatoren wird dabei eine zusammenfassende Erfolgskontrolle vorgenommen.

2021 wurde der letzte Rechenschaftsbericht zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt vom Bundeskabinett verabschiedet.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA709

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