Wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid damit aufgeweicht?

FAQ

Nein. Der europäische Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm NO2/m3 Luft im Jahresmittel bleibt bestehen (festgelegt in der Richtlinie 2008/50 EG). Er darf nicht aufgeweicht werden, da er eine Belastungshöhe für alle Menschen definiert – insbesondere für Menschen mit Atemwegserkrankungen oder sensiblen Atemorgangen, die an viel befahrenen Straßen leben. 

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1012

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.