Wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid damit aufgeweicht?

FAQ

Nein. Der europäische Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm NO2/m3 Luft im Jahresmittel bleibt bestehen (festgelegt in der Richtlinie 2008/50 EG). Er darf nicht aufgeweicht werden, da er eine Belastungshöhe für alle Menschen definiert – insbesondere für Menschen mit Atemwegserkrankungen oder sensiblen Atemorgangen, die an viel befahrenen Straßen leben. 

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1012

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