Wurden bereits konkrete Maßnahmen durchgeführt?

FAQ

Anfang 2012 hat die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) im Auftrag des BMU die Weiterleitungsnachricht (WLN) "Auswirkungen des Tohoku-Erdbebens an den japanischen Kernkraftwerksstandorten Fukushima Dai-ichi (I) und Dai-ni (II) am 11. März 2011 und des Niigataken Chuetsu-Oki-Erdbebens am japanischen Kernkraftwerksstandort Kashiwazaki-Kariwa am 16. Juli 2007" an die Atomaufsichtsbehörden der Länder, Gutachter, Sachverständige, Hersteller und Betreiber von Atomkraftwerken in Deutschland versandt. Aus den Befunden bei den von den Erdbeben betroffenen Anlagen an den japanischen Kernkraftwerksstandorten hat die GRS insgesamt 22 Empfehlungen für deutsche Anlagen abgeleitet. Darunter sind konkrete Forderungen nach Maßnahmen gegen den Ausfall der elektrischen Energieversorgung (Station-Black-Out/Notstromfall), einem zusätzlichen Notstromaggregat, einer zusätzlichen unabhängigen Nebenkühlwasserversorgung, der Möglichkeit einer externen Reaktorkühlwasserversorgung, zusätzliche Maßnahmen zur Kühlung der Brennelementelagerbecken, zur Vermeidung von Wasserstoffansammlungen und zur gefilterten Druckentlastung des Sicherheitsbehälters. Darüber hinaus werden Vorkehrungen zur Brandbekämpfung gefordert. Die Erdbebengefährdung ist nach Stand von Wissenschaft und Technik neu zu überprüfen. Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) hat ihre umfassenden Beratungen zu Erkenntnissen aus dem Fukushima-Unfall für deutsche Atomkraftwerke mit Ihrer Empfehlung vom 26./27. September 2012 abgeschlossen. Auf Basis weiterer vertiefter Beratungen einzelner Themen hat die RSK ergänzende Empfehlungen zur Robustheit beschlossen. Darunter sind Empfehlungen zu erweiterten Anforderungen gegen Hochwasser, interne Überflutung und Absturz von schweren Lasten. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Widerstandsfähigkeit der Atomkraftwerke gegen den Ausfall der Stromversorgung. Dafür sollen die Anlage zukünftig nicht mehr nur 72 Stunden sondern eine ganze Woche ohne Strom von außen auskommen können. Die Zeit, für welche die Anlagen alleine über Batterien in einem sicheren Zustand gehalten werden sollen, wurde von zwei auf zehn Stunden verlängert. Zusätzlich sollen mobile Notstromgeneratoren angeschafft werden, die auch bei Erdbeben und Hochwasser eingesetzt werden können. Hinsichtlich der Wärmeabfuhr der Anlagen wird gefordert, dass für den Notfall über die reguläre Wärmeabgabe, zum Beispiel an Flusswasser, hinaus eine unabhängige weitere Möglichkeit zur Wärmeabgabe zum Beispiel an Brunnenwasser besteht.

https://www.bundesumweltministerium.de/FA949

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