Wurden durch die Ersatzbaustoffverordnung (bau-)technische Anforderungen an Sekundärbaustoffe geändert?

FAQ

Nein. Die ErsatzbaustoffV hat keinerlei Auswirkungen auf die (bau-)technischen Anforderungen an MEB. Folglich gelten für die Verwendung von MEB dieselben Anforderungen, die auch vor Inkrafttreten der ErsatzbaustoffV galten. Für den Verkehrswegebau sind beispielhaft die Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) zu nennen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2159

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