Gemeinsam mit der Einführung des Emissionshandels für die Sektoren Wärme und Verkehr (ETS 2) wurde auf EU-Ebene auch die Einrichtung des Klima-Sozialfonds beschlossen. Er ist ein innereuropäischer Solidaritätsmechanismus zur sozialen Abfederung der Bepreisung aus dem ETS 2: Staaten mit einer höheren Wirtschaftskraft und geringeren Anpassungsdruck (zum Beispiel Deutschland) erhalten anteilig weniger Mittel als solche mit unterdurchschnittlicher Wirtschaftskraft und/oder hohen Anpassungsbedarfen (zum Beispiel Polen).
Stand:
Der europäische Klima-Sozialfonds umfasst insgesamt 65 Milliarden Euro im Zeitraum von 2026 bis 2032, Deutschland erhält hiervon 8%. Dies sind 5,31 Milliarden Euro, hinzu kommen 1,77 Milliarden Euro nationale Kofinanzierung, insgesamt stehen für Maßnahmen, die Deutschland aus dem Klima-Sozialfonds finanziert rund 7,1 Milliarden Euro über sieben Jahre zur Verfügung.
Stand:
Der Klima-Sozialfonds ist "perfomance-based". Das bedeutet, erst wenn Meilensteine erreicht und Programme erfolgreich umgesetzt sind, fließen Mittel der EU an Deutschland. Es bedarf eines Monitorings, um die Zielerreichung nachzuweisen. Deutschland streckt die Finanzmittel also zunächst vor und bekommt sie zeitversetzt und nachgelagert durch die EU zurück.
Aufgrund dieses Mechanismus steht auch nicht zu befürchten, dass Deutschland Mittel verliert, wenn der Klima-Sozialplan nicht rechtzeitig eingereicht wird, denn der Mittelzufluss ist nicht an die Planeinreichung gebunden. Deutschland wird trotzdem alles daran setzen, den Plan so früh wie möglich in diesem Jahr einzureichen, damit er von der Europäischen Kommission genehmigt werden kann und später bei Zielerreichung entsprechend Mittel ausgezahlt werden können.
Stand:
Die Maßnahmen sollen dazu dienen, Haushalten, Verkehrsteilnehmenden und Kleinstunternehmen, die besonders von der CO2-Bepreisung betroffen sind, den Umstieg auf fossilfreie Alternativen zu ermöglichen und sie damit auf steigende CO2-Preise vorzubereiten.
Der Koalitionsvertrag nennt den Klima-Sozialfonds an zwei Stellen: Im Zusammenhang mit der Förderung von E-Mobilität ("Ein Programm für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen aus Mitteln des EU-Klimasozialfonds, um den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität gezielt zu unterstützen.") und in Verbindung mit dem europäischen Emissionshandel für Wärme und Verkehr (ETS 2) ("Zur Unterstützung besonders belasteter Haushalte nutzen wir hierzu auch die Mittel des Europäischen Klimasozialfonds.")
Die Bundesregierung befindet sich in der Abstimmung möglicher Maßnahmen für den Klima-Sozialplan. Dabei orientiert sie sich am Koalitionsvertrag und der europäischen Verordnung für den Klima-Sozialfonds.
Stand:
https://www.bundesumweltministerium.de/FQ295
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