E-Zigaretten sind Elektro- und Elektronikgeräte und enthalten zudem Batterien wie Lithium-Akkumulatoren. In ihnen sind sowohl wertvolle Rohstoffe etwa in den Mikroprozessoren als auch Schadstoffe enthalten. Deshalb gehören sie nicht in den Hausmüll. Damit die Rohstoffe zurückgewonnen werden und keine Schadstoffe in die Umwelt gelangen können, ist es erforderlich, die alten E-Zigaretten – wie andere Elektro- und Elektronik-Altgeräte auch – getrennt von anderen, unsortierten Abfällen zu sammeln und zu behandeln. Zur Ressourcenschonung sollten E-Zigaretten möglichst lange genutzt und auf die Nutzung von Einweg-E-Zigaretten verzichtet werden. Hier stehen auch mehrfach verwendbare Alternativen zur Verfügung.
Da ausgediente E-Zigaretten Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) sind, müssen diese einem zur Sammlung berechtigten Akteur übergeben werden. Dies regelt das sogenannte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Zu den Akteuren, die EAG zurücknehmen müssen, zählen Hersteller, kommunale Sammelstellen oder Händler.
Die Kommunen sind verpflichtet, in ausreichender Anzahl Rückgabestellen für die Bürgerinnen und Bürger einzurichten, bei denen EAG und damit auch alte E-Zigaretten abgegeben werden können. Auch im Handel müssen alte E-Zigaretten zurückgenommen werden. Neu ist hier, dass die Rücknahme unabhängig von der Größe der Verkaufs- beziehungsweise Versand- und Lagerfläche erfolgen muss: Jedes Geschäft, dass E-Zigaretten vertreibt, ist damit auch verpflichtet sie zurückzunehmen. Eine Rückgabe ist also auch im Kiosk oder an der Tankstelle möglich.
Auch in ihrer Nähe gibt es eine Sammelstelle. Sie können die Geräte auf kommunalen Wertstoffhöfen entsorgen oder einfach im Handel abgeben, wo sie diese Produkte erwerben können. Bei E-Zigaretten gilt der einfache Grundsatz: Jedes Geschäft, das E-Zigaretten vertreibt, ist auch verpflichtet sie zurückzunehmen. Weitere Informationen zu Rückgabestellen finden Sie bspw. beim E-Schrott-Rückgabefinder.
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