Wenn mehrere Erwachsene in einer WG leben und wirtschaftlich unabhängig voneinander sind, gilt:
Jede Person kann für sich selbst einen Antrag stellen,
sofern das Fahrzeug auf ihren Namen zugelassen ist und
die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Die Einkommen der anderen Mitbewohner werden nicht berücksichtigt, wenn keine Partnerschaft oder eheähnliche Gemeinschaft besteht. Hierzu muss durch eine Eigenerklärung glaubhaft gemacht werden, dass dauerhaft getrennt gewirtschaftet wird.
Stand:
Für die Förderung wird das Vorliegen einer Partnerschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung betrachtet; bei Kindern wird der für die Antragsteller günstigere Zulassungszeitpunkt betrachtet.
Stand:
Die E-Auto-Förderung kann je antragstellender Person und damit je Halterin oder Halter nur einmal gewährt werden. Eine E-Auto-Förderung mehrerer Fahrzeuge für dieselbe Person ist ausgeschlossen.
Wenn mehrere Personen im selben Haushalt leben, kann jede antragsberechtigte Person einmal Förderung erhalten, wenn das geförderte Fahrzeug jeweils auf die antragstellende Person zugelassen ist und alle sonstigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Bei zwei volljährigen Personen mit gemeinsamem Hauptwohnsitz, die nicht verheiratet sind und keine eingetragene Lebenspartnerschaft führen, wird das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft vermutet, sofern nicht durch Eigenerklärung glaubhaft gemacht wird, dass dauerhaft getrennt gewirtschaftet wird.
Stand:
Der geförderte Pkw muss privat gehalten werden, darf also nicht Teil des Betriebsvermögens sein. Ansonsten gelten für Selbstständige dieselben Anforderungen und Regeln wie für Privatpersonen. Das Einkommen muss ebenfalls per Einkommenssteuerbescheid nachgewiesen werden.