FAQ zum Klimaschutzprogramm 2026
Deutschland will bis spätestens 2045 klimaneutral werden – also nur noch so viele Treibhausgase ausstoßen, wie auch wieder gebunden werden können. Das Klimaschutzprogramm 2026 zeigt, wie die Bundesregierung dieses Ziel konkret erreichen will. Es bündelt Maßnahmen aus allen wichtigen Bereichen wie Energie, Verkehr, Gebäude und Industrie.
FAQ Klimaschutzprogramm (KSP 2026) – Allgemeines
FAQs
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Das Klimaschutzprogramm zeigt auf, wie Deutschland seine Klimaziele erreichen kann, die im Klimaschutzgesetz festgelegt sind. Die Ziele basieren auf internationalen Abkommen, wie dem Pariser Klimaschutzabkommen, das von 194 Staaten und der EU unterzeichnet wurde sowie ebenso den Klimazielen der EU.
- Das deutsche Klimaschutzgesetz schreibt folgende Ziele vor:
- Reduktion des Treibhausgas (THG)-Ausstoßes bis 2030 um 65 Prozent im Verhältnis zu 1990,
- Reduktion des THG-Ausstoßes bis 2040 um 88 Prozent im Verhältnis zu 1990,
- Einhaltung der sektorübergreifenden Gesamtmengen für die Jahre bis 2030 und von 2031-2040,
- Klimaneutralität bis 2045 und negative Emissionen ab 2050 sowie
- gesonderte Zielvorgaben für den Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF), der Emissionen aufnehmen kann.
Gleichzeitig ist es der Anspruch der Bundesregierung, mit den Maßnahmen wirtschaftlichen Aufschwung zu fördern, Deutschland unabhängiger von Öl- und Gas-Importen zu machen und Klimaschutz sozial gerechter zu gestalten.
Stand:
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Deutschland hat schon jetzt seine Treibhausgasemissionen seit 1990 um 48 Prozent reduziert.
Das Umweltbundesamt (UBA) erstellt jährlich einen Projektionsbericht, der die zukünftige Entwicklung der Emissionen aufzeigt. Das gesetzliche Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, wird danach knapp verfehlt. Deshalb braucht es zusätzliche Maßnahmen im Klimaschutzprogramm. Mit den im Klimaschutzprogramm 2026 vorgelegten Maßnahmen wird das Klimaziel für 2030 erreicht.
Auch das Klimaziel für 2040 kann mit den im Programm verabredeten Maßnahmen erreicht werden. Dazu wird die Bundesregierung diese entsprechend weiter ausgestalten und umsetzen.
Mit Blick auf die Entwicklung bis 2045 werden die Weichen mit den bisherigen Maßnahmen und denen des Klimaschutzprogramms klar auf Klimaneutralität bis 2045 gestellt.
Stand:
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Die Maßnahmen im Klimaschutzprogramm helfen Deutschland unabhängiger von Öl- und Gaslieferungen und schwankenden Preisen zu werden.
So werden in den nächsten Jahren rund 2.000 Windräder mehr ausgeschrieben als bislang vorgesehen. Dazu kommen unter anderem das neue Förderprogramm mit sozialer Staffelung für rund 800.000 Elektroautos und zusätzliche Unterstützung für die Industrie beim Umstieg auf moderne Klima-Technologien. Zusätzlich sollen Gaskraftwerke zukünftig beispielsweise auf Wasserstoff umgestellt werden.
Insgesamt kann Deutschland durch das Klimaschutzprogramm im Jahr 2030 knapp 7 Milliarden Kubikmeter Erdgas und rund vier Milliarden Liter Benzin einsparen. Das entspricht beinahe 90 Millionen Tankfüllungen eines VW Golf und dem jährlichen Gasverbrauch von über 6 Millionen Haushalten.
Stand:
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Im Klimaschutzprogramm finden sich mehrere Maßnahmen, die für einen stärkeren sozialen Ausgleich sorgen, unter anderem:
Mit der E-Auto-Förderung, die eine soziale Staffelung hat, wird es auch Menschen mit kleineren bis mittlerem Einkommen ermöglicht, ein klimafreundliches Fahrzeug anzuschaffen.
- Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektro-Fahrzeuge unter anderem bei Mehrfamilienhäusern soll gefördert werden.
- Die Weiterfinanzierung des Deutschlandtickets sichert darüber hinaus, dass Bus und Bahn für alle bezahlbar bleiben.
- Die große zusätzliche Menge an Windenergie trägt zu einer Senkung des Strompreises für alle bei.
- Die Bundesregierung will die Sanierung lokaler Sportstätten fördern.
Die Heizungsförderung ist schon heute nach Einkommen gestaffelt. Die Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz legen fest, dass die BEG weitergeführt wird. Darüber hinaus gibt der Koalitionsvertrag der Bundesregierung den Auftrag, die Förderung insgesamt sozial gerechter auszugestalten.
Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung an der Umsetzung des Klima-Sozialfonds in Deutschland und beabsichtigt, einen entsprechenden Umsetzungsplan in diesem Jahr fertigzustellen.
Stand:
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Für alle neuen Maßnahmen werden zusätzlich insgesamt 8 Milliarden Euro für die nächsten vier Jahre bereitgestellt. Das Geld dafür kommt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF; 7,6 Milliarden Euro) und dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK; 0,4 Milliarden Euro). Der KTF speist sich in großen Teilen aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung. Das Geld fließt also direkt zurück in den Klimaschutz bzw. in den Umstieg auf moderne, umweltverträgliche und effiziente Technologien.
Gleichzeitig sparen die Bürgerinnen und Bürger und die deutsche Wirtschaft zusammen große Mengen Gas und Öl ein. Das macht im Jahr 2030 fast drei Milliarden Euro an Erdgas-Importen beim Durchschnittspreis des vergangenen Jahres; bei den aktuellen Preisen sogar beinahe fünf Milliarden Euro – und anschließend jedes Jahr wieder. Die Investitionen in eine fossilfreie Energieversorgung zahlen sich also direkt aus, wenn der Umstieg auf fossilfreie Energieträger gleichzeitig erleichtert wird (zum Beispiel durch den Aufbau der Ladeinfrastruktur).
Stand:
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Das Klimaschutzprogramm schafft langfristige Planungs- und Investitionssicherheit. Ein Großteil der Maßnahmen lenkt Finanzmittel in Zukunftsinvestitionen der Wirtschaft. Sie unterstützen Unternehmen in ihren Prozessen fossilfreie Energieträger einzusetzen und Energie zu sparen, was wiederum die CleanTeach-Branche stärkt. Die Maßnahmen stärken das Handwerk und die Baubranche durch eine Vielzahl neuer Aufträge und sie helfen der Autoindustrie beim Übergang zur Elektromobilität. Alles zusammen, ist starker Impuls für das Wirtschaftswachstum, mit positiven Effekten für mehr Jobs in Deutschland. Außerdem spart Deutschland den Kauf von Gas und Öl aus dem Ausland in Milliardenhöhe, machst sich unabhängiger von den Schwankungen fossiler Energiemärkte und die Wirtschaft somit robuster gegenüber Krisen von außen.
Stand:
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Deutschland ist auf dem Weg zur Klimaneutralität bereits deutlich vorangekommen. Seit 1990 sind die Treibhausgasemissionen um rund 48 Prozent gesunken. Das ist ein wichtiger Fortschritt hin zu einer nachhaltigen und klimaverträglichen Zukunft. Mit dem Klimaschutzprogramm kann Deutschland das gesetzliche Ziel erreichen, die Emissionen bis 2030 um 65 Prozent zu senken.
Gleichzeitig sind bis zur Klimaneutralität im Jahr 2045 noch weitere Anstrengungen nötig. Mehrere Entwicklungen unterstützen diesen Weg bereits:
- Der Ausbau der erneuerbaren Energien hat deutlich an Tempo gewonnen. 2025 wurde mehr als die Hälfte des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen gedeckt.
- Auf dem Heizungsmarkt wurden 2025 erstmals mehr Wärmepumpen als Gasheizungen verkauft.
- Auch der Absatz von Elektroautos steigt – in Deutschland und weltweit.
Stand:
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Deutschland will bis spätestens 2045 klimaneutral werden – also nur noch so viele Treibhausgase ausstoßen, wie auch wieder gebunden werden können.
Das Klimaschutzprogramm 2026 zeigt, wie die Bundesregierung dieses Ziel konkret erreichen will. Es bündelt Maßnahmen aus allen wichtigen Bereichen wie Energie, Verkehr, Gebäude und Industrie.
Das Klimaschutzprogramm 2026 ist daher ein Fahrplan, mit dem Deutschland:
- seine Klimaziele erreichen
- unabhängiger von fossilen Energien werden
- und gleichzeitig Wirtschaft und Gesellschaft modernisieren will.
Stand:
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Nach Pragraf 9 des Klimaschutzgesetzes (KSG) ist die Bundesregierung spätestens ein Jahr nach Beginn der Wahlperiode verpflichtet, ein Klimaschutzprogramm vorzulegen.
Stand:
FAQ Klimaschutzprogramm (KSP 2026) – Maßnahmen
FAQs
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Das Klimaschutzprogramm enthält wichtige Maßnahmen in verschiedenen Sektoren, die insgesamt im Jahr 2030 circa 27 Millionen Tonnen Treibhausgase (THG) einsparen. Das sind unter anderem:
- zusätzliche Ausschreibung von 12 GW Wind an Land,
- ein Fernwärmepaket,
- die Sicherung des Deutschlandtickets,
- eine nach Einkommen gestaffelte E-Auto-Förderung,
- die Anpassung der THG-Quote im Verkehr,
- ein neues Instrument für Investitionen zur Dekarbonisierung der Industrie und
- die Senkung der Strompreise.
Dazu kommen weitere langfristiger wirkende Maßnahmen wie beispielsweise:
- die zukünftige Umrüstung von Erdgaskraftwerken,
- die Wiedervernässung von Mooren,
- der Hochlauf der Kreislaufwirtschaft,
- die CO2-Abscheidung und Speicherung in Industrieprozessen und
- die Elektrifizierung landwirtschaftlicher Maschinen.
Stand:
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Das Programm enthält 67 Maßnahmen, die im Jahr 2030 mehr als 27 Millionen Tonnen Treibhausgase (THG) zusätzlich einsparen und Deutschland moderner und unabhängiger von unsicheren Importen machen.
Darüber hinaus enthält das Programm 23 Maßnahmen im Bereich der Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF), mit denen die Ziele in diesem Bereich perspektivisch ebenfalls erreicht werden können.
Stand:
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Das Klimaschutzprogramm enthält im Sektor Energiewirtschaft mehrere umfangreiche Maßnahmen. Darunter fällt auch die zusätzliche Ausschreibung von 12 Gigawatt Windstrom an Land. Diese können dazu beitragen, im Jahr 2030 Emissionen in Höhe von 6,5 Millionen Tonnen Treibhausgase (THG) zu vermeiden. Durch diese Maßnahme wird die deutsche Volkswirtschaft ab 2030 jährlich rund eine Milliarde Euro für den Import von Erdgas sparen, da der zusätzliche Windstrom aus 2000 zusätzlichen Windrädern umgerechnet die Stromproduktion von etwa 20 Gaskraftwerken ersetzen kann. Der Börsenstrompreis wird zudem um 0,6 Cent pro Kilowattstunde sinken, was eine weitere Entlastung für die Verbraucher darstellt. Zusätzlich sollen zukünftig Erdgaskraftwerke auf beispielsweise Wasserstoff umgerüstet werden.
Stand:
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Die Bundesregierung stellt zusätzliche 2,9 Milliarden Euro für Förderprogramme im Industriesektor bereit, um Investitionen in die Dekarbonisierung der Prozesswärme und Elektrifizierungstechnologien sowie die Förderung der Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Durch die Elektrifizierung von Industrieprozessen und die Förderung von Wärmepumpen kann die deutsche Industrie modernisiert und der Klimaschutz vorangetrieben werden, während gleichzeitig teure Erdgas-Importe vermieden werden. Im Jahr 2030 werden durch die Industriemaßnahmen des Klimaschutzprogramms insgesamt 6,5 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden, umgerechnet über 2,8 Milliarden Kubikmeter Erdgas eingespart werden. Das entspricht dem Jahresverbrauch von 2,5 Millionen Haushalten.
Stand:
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Eine zentrale Maßnahme ist die Verstetigung der ansteigenden Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) auf 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2030, hierfür werden aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität 400 Millionen Euro bereitgestellt, zusätzlich zu dem bereits erheblichen Aufwuchs, der vergangenes Jahr beschlossen wurde. Sie setzt Anreize für den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme sowie für den Ausbau und die Dekarbonisierung bestehender Netze. Diese Maßnahme spart 1,1 Milliarden Kubikmeter Erdgas beziehungsweise 2,3 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030.
Die Heizungsförderung ist schon heute nach Einkommen gestaffelt. Die Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz legen fest, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitergeführt wird. Darüber hinaus gibt der Koalitionsvertrag der Bundesregierung den Auftrag, die Förderung insgesamt sozial gerechter auszugestalten.
Auch die bestehenden Förderprogramme für den Neubau werden gemäß des Koalitionsvertrages weiterentwickelt. Das Klimaschutzprogramm enthält unterschiedliche Neubau-Förderkomponenten zur Umsetzung dieser Vereinbarung.
Stand:
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Hervorzuheben ist hier das neue 3 Milliarden Euro umfassende Förderprogramm für Elektroautos mit sozialer Staffelung, das sich an Privatleute richtet, die sich ohne Förderung kein neues Elektroauto leisten könnten. Durch diese Maßnahme soll der Kauf von bis zu 800.000 Autos angereizt werden und damit können allein im Jahr 2030 mehr als 800 Millionen Liter Benzin eingespart werden. Ein ergänzender Schritt ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur, dort wo noch Lücken sind: einerseits für LKW, andererseits für PKW an Mehrfamilienhäusern.
Auch das Deutschlandticket ist Teil des Klimaschutzprogramms. Seine langfristige Fortführung und Finanzierung bis 2030 spart pro Jahr eine Million Tonnen CO2. Das entspricht etwa 435 Millionen Liter Benzin oder fast 10 Millionen Tankfüllungen eines VW Golf.
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasquote ist eine öffentlich eher unbekanntere, aber sehr wirksame Maßnahme. Durch dieses Gesetz werden Kraftstoffanbieter verpflichtet die CO2-Emissionen zu senken, etwa durch Wasserstoff, Strom für Elektrofahrzeuge oder nachhaltige Biokraftstoffe. So können im Jahr 2030 6,3 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden, was umgerechnet 2,7 Milliarden Liter Benzin oder 54 Millionen Tankfüllungen eines PKW entspricht.
Stand:
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Um den Klimaschutz in der Landwirtschaft voranzutreiben, wird zum Beispiel ein Förderprogramm ausgeweitet, das den Umstieg von Diesel- auf elektrische Antriebe für landwirtschaftlich genutzte Maschinen unterstützt.
Stand:
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Die Bundesregierung stellt 4,7 Milliarden Euro für Maßnahmen im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) bereit, um Wälder wieder aufzubauen, Böden und Gewässer wieder in einen natürlicheren Zustand zu versetzen oder Grünflächen in Kommunen zu erhalten oder neu anzulegen. Durch die Förderung von Maßnahmen wie dem Schließen von Entwässerungsgräben zur Wiedervernässung von Mooren, der Umwandlung von Nadelholz-Monokulturen in Mischwälder und der Förderung einer bodenschonenden Flächennutzung sollen Treibhausgas-Emission wieder verstärkt natürlich gebunden werden. Es geht auch darum die Artenvielfalt wieder zu erhöhen. Natürlicher Klimaschutz verbindet den Schutz von Klima und Natur.
Stand:
FAQ Klimaschutzprogramm (KSP 2026) – Detailfragen
FAQs
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Unter der Berücksichtigung der Stellungnahme des Expertenrats für Klimafragen geht es für die Bundesregierung nun darum, die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen. Die Maßnahmen werden fortlaufend im Rahmen verschiedener Monitorings überprüft, beispielsweise durch die jährlichen Klimaschutzberichte, sowie Inventar- und Projektionsdaten des Umweltbundesamtes.
Stand:
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Für die Umsetzung der Maßnahmen sorgt das jeweils für die Maßnahme zuständige Bundesministerium. Das BMUKN als für den Klimaschutz zuständiges Ministerium begleitet die Umsetzung durch ein Monitoringsystem, das unter anderem den jährlichen Klimaschutzbericht umfasst.
Stand:
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Anspruch der Bundesregierung ist es ein konsistentes Klimaschutzprogramm vorzulegen, dass in seiner Gesamtheit die bestehenden Klimaschutzlücken schließt. Grundlage ist der jährlich erscheinende Projektionsbericht des Umweltbundesamt für das Jahr 2025.
Bei der Erarbeitung des Programms wurde ein wissenschaftliches Gutachterkonsortium hinzugezogen, um die Minderungswirkungen und Annahmen zu überprüfen. Durch die Weiterentwicklung der Modellierung in einzelnen Sektoren und die Berücksichtigung sektorübergreifender Wechselwirkungen konnte die Genauigkeit des Programms erhöht werden.
Stand:
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Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29. Januar 2026 ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt, das die Bundesregierung verpflichtet, das Klimaschutzprogramm 2023 der Vorgängerregierung zu ergänzen, um die nationalen Klimaschutzziele für 2030 einzuhalten. Das Klimaschutzprogramm 2026 ist in diesem Sinne als Nachbesserung des Klimaschutzprogramms 2023 zu verstehen und enthält die erforderlichen Maßnahmen, um die Klimaschutzziele zu erreichen und dem Urteil gerecht zu werden.
Stand:
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Das Klimaschutzprogramm und die gutachterlichen Berechnungen werden über einen längeren Zeitraum erstellt. Dazu wird ein methodischer Ausgangspunkt gewählt. Für das Klimaschutzprogramm ist es der Projektionsbericht des Umweltbundesamtes vom Jahr 2025.
Anstehende Gesetzgebungsverfahren, deren inhaltliche Ausgestaltung in wesentlichen Punkten noch unklar ist, können bei der THG-Minderungsabschätzung des Klimaschutzprogramms grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, da eine konsistente Bestimmung der Auswirkungen auf die THG-Minderung ohne detaillierte Informationen zur letztlichen Ausgestaltung nicht möglich ist.
Grundsätzlich ist es wichtig, dass wir auch bei den laufenden Gesetzgebungsverfahren beim Klimaschutz Kurs halten. Etwaige Verschlechterungen sollten im Rahmen der Ausgestaltung soweit wie möglich vermieden oder anderweitig ausgeglichen werden. Das Klimaschutzgesetz sieht hierfür eine kontinuierliche Nachsteuerung vor.
Stand:
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Anstehende Gesetzgebungsverfahren, bei denen die inhaltliche Ausgestaltung in wesentlichen Punkten noch nicht absehbar ist, können bei der Berechnung der Wirkung grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, da die Auswirkungen stark vom finalen Ergebnis des Gesetzes abhängen. Insbesondere die Ausgestaltung des Schutzes für Mietende hat hier einen starken Einfluss auf die Klimawirkung. Hierzu sind die vorliegenden Eckpunkte noch nicht ausreichend konkretisiert.
Stand:
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Aktuell besteht bei den europäischen Klimavorgaben noch eine Lücke. Die Bundesregierung will diese schließen und vermeiden, Emissionszertifikate zukaufen zu müssen, wie es das Klimaschutzgesetz vorschreibt. Das Klimaschutzgesetz sieht auch vor, Maßnahmen regelmäßig nachzuschärfen, um bestehende Emissionslücken gezielt zu verringern.
Stand:
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Für die Maßnahmen im Klimaschutzprogramm sollen bis 2030 insgesamt 8 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Es wurden grundsätzlich nur Maßnahmen aufgenommen, bei denen die Finanzierung in der Bundesregierung verabredet ist. Damit ist die THG-Minderungswirkung der beschlossenen Maßnahmen finanziell soweit abgesichert, wie dies derzeit möglich ist. Bei der Aufstellung des Bundeshaushalts im Sommer wird dies entsprechend berücksichtigt werden.
Stand:
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Im Rahmen der Minderungswirkungsabschätzung der Einzelmaßnahmen wurden Wechselwirkungen zwischen einzelnen Klimaschutzmaßnahmen explizit berücksichtigt, insbesondere mit Blick auf Interaktionen zwischen neuen und bestehenden Klimaschutzmaßnahmen.
Stand:
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Die Fördereffizienz, also wie viel Geld pro eingesparter Tonne CO2 benötigt wird, variiert zwischen den Maßnahmen. Die Fördereffizienz ist nicht das einzige Kriterium für die Aufnahmen in das Klimaschutzprogramm. Der soziale Ausgleich, die Förderung von Schlüsseltechnologien oder langfristige strategische Weichenstellungen sind ebenso Abwägungskriterien.
Stand: