Stickstoffdioxid-Messstellen
FAQs
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Nein. Wie die Luftqualität gemessen und bewertet wird, ist in der EU einheitlich geregelt. Fahrbeschränkungen und Fahrverbote gibt es nicht nur in Deutschland, sondern in zahlreichen anderen europäischen Städten, in denen die Luftbelastung noch zu hoch ist, wie zum Beispiel in London, Athen, Rom, Mailand, Madrid und Paris.
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In der Londoner Innenstadt wird eine neue Maut für ältere Fahrzeuge erhoben, zusätzlich zu der Innenstadtmaut "Congestion Charge". In der so genannten "Ultra Low Emission Zone" (ULEZ) muss eine zusätzliche Maut entrichtet werden. Bis Oktober 2021 soll sie ausgeweitet werden auf fast das gesamte Stadtgebiet.
In Paris dürfen seit Juli 2019 Diesel-PKW, die vor 2016 und Benzin- Fahrzeuge die vor 1997 registriert wurden, nicht mehr in die Stadt fahren. Die Regelung gilt im Großraum Paris ab dem 1. Januar 2021. Ab 2025 sollen Fahrten mit Dieselfahrzeugen in Paris nicht mehr zugelassen sein. Eine Schadstoff-Vignette ist Pflicht.
Auch in Athen gilt seit Jahrzehnten ein "rotierendes" Fahrverbot: An geraden Tagen dürfen im Stadtzentrum nur Autos mit einer geraden Autonummer fahren, an ungeraden Tagen solche mit ungerader Nummer.
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Nach Auffassung des Bundesumweltministeriums sind alle Messstellen der zuständigen Behörden der Länder regelkonform aufgestellt. Die Bundesländer überprüfen die Position der Messstellen mindestens alle fünf Jahre. Auch die EU-Kommission überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Messungen und leitet ggf. Vertragsverletzungsverfahren ein. Solche Verfahren gibt es aktuell gegen andere Mitgliedstaaten, nicht aber gegen Deutschland.
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Ergänzend zur regelmäßigen Überprüfung der Bundesländer hat das Bundesumweltministerium eine zusätzliche, unabhängige Begutachtung relevanter Messstellen durchführen lassen. Dies geschah in enger Abstimmung mit den Bundesländern. Zwar sah das Bundesumweltministerium keinen Anlass, die kompetente Betreuung der Luftmessnetze durch die Länder in Zweifel zu ziehen. Vor dem Hintergrund möglicher Fahrverbote sollen im Interesse der Öffentlichkeit alle relevanten Messstellen aber erneut und von unabhängiger Stelle begutachtet werden. Nordrhein-Westfalen hat dies bereits getan. Die Überprüfung durch den TÜV Rheinland hat ergeben, dass die dortigen Messstellen den EU-rechtlich vorgegebenen Anforderungen entsprechen.
Auch die vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegebene unabhängige Untersuchung von bundesweit 70 Stickstoffdioxid-Messstellen durch den TÜV Rheinland zeigt, dass die geltenden EU-Regeln zur Messung der Luftqualität in den Bundesländern sach- und rechts-konform angewendet werden.
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An rund 20 Prozent der Verkehrsmessmessstationen gab es 2019 Überschreitungen des Jahresmittel-Grenzwertes, 2018 waren es mit 42 Prozent noch mehr als doppelt so viele. An städtischen Hintergrundmessstellen traten keine Überschreitungen auf. Der seit 2010 einzuhaltende 1-Stunden-Grenzwert für Stickstoffdioxid (200 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft dürfen nicht öfter als 18-mal überschritten werden) wurde 2019 deutschlandweit eingehalten.
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Der Grenzwert für den Arbeitsplatz (Ableitung aus der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration, MAK) gilt nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die berufsbedingt Schadstoffen ausgesetzt sind und deshalb zusätzlich eine arbeitsmedizinische Betreuung erhalten. und befinden sich somit unter einer strengeren Beobachtung als die Allgemeinbevölkerung. Der Wert gilt für acht Stunden täglich und für maximal 40 Stunden in der Woche. Die Grenzwerte für die Außenluft gelten hingegen für alle Menschen und rund um die Uhr: für Gesunde, Kranke, Kinder, Menschen mit Atemwegsbeschwerden, Asthma und Lungen- oder Herzkrankheiten.
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Es gibt Vorgaben im Hinblick auf die großräumige und die kleinräumige Ortsbestimmung von Messstellen. Dabei handelt es sich um EU-weit geltende Regeln. Diese Vorgaben wurden in Deutschland in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes umgesetzt.
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Die Messstellen werden von den Ländern regelmäßig, mindestens alle 5 Jahre, überprüft. Dafür gibt es einheitliche EU-Regeln. Falls nötig, werden sie nachjustiert. Auch die Europäische Kommission überwacht, ob die Mitgliedstaaten die Luftqualität ordnungsgemäß erfassen. Verstöße können die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens zur Folge haben. Diesbezügliche Verfahren wurden von der Europäischen Kommission gegen Rumänien, Slowakei, Belgien und Luxemburg eingeleitet. Gegen Deutschland liegt kein solches Vertragsverletzungsverfahren vor.
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Die Umweltministerinnen und Umweltminister bestätigen, dass die Messstellen regelmäßig überprüft werden und auch regelkonform aufgestellt worden sind. Sie mahnen außerdem schnelle Maßnahmen an, damit der Stickstoffoxid-Ausstoß aus Diesel-PKW, die die Hauptquelle für Stickstoffdioxid in den Innenstädten sind, deutlich sinkt. In diesem Sinne haben sich auch alle 16 Bundesländer auf der Umweltministerkonferenz im Juni 2018 geäußert.
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Die Europäische Umweltagentur (EUA) gibt auf diesen Seiten einen Überblick über alle Messstellen in der EU. Der EUA-Report "Air Quality in Europe – 2018" enthält zudem eine aktuelle Auswertung der NO2-Belastung in der EU.
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Für die Luftschadstoffe gibt es verschiedene Grenzwerte: Tageswerte, Monatsmittel- oder Jahresmittelwerte. Bei einem Mittelwert wird der Durchschnitt aus einer Reihe an Einzelwerten berechnet. Dadurch wird abgebildet, wie stark oder schwach die Luftbelastung über einem bestimmten Zeitraum ausfällt. Ein Jahresmittelgrenzwert lässt kurzfristige hohe Schadstoffbelastungen zu. Dieser sorgt dafür, dass solche Belastungsspitzen (zum Beispiel über 100 oder 200 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) in einem gesundheitlich vertretbaren Maße auftreten. Als solches dient er zur Prävention von Krankheiten beziehungsweise zum Gesundheitsschutz.
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Nein. Die Bundesländer betreiben ihre Messnetze rechtskonform. Messungen finden unter anderem dort statt, wo die wahrscheinlich höchste Belastung für Menschen zu erwarten ist. Dies sieht die Luftqualitätsrichtlinie der EU so vor. Die Europäische Kommission überprüft die Einhaltung dieser Vorgaben. Verstöße können Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen. Das jetzige Klageverfahren hat nichts mit den Messstellen zu tun, sondern ist auf die andauernden Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid in einer Reihe von Städten in Deutschland zurückzuführen.
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Zuständig für die Überwachung der Luftqualität sind die Behörden der Bundesländer. Die Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Luftqualitätsrichtlinie) der EU legt fest, nach welchen Kriterien der Standort einer Messstelle bestimmt wird. Die EU-Luftqualitätsrichtlinie wurde in Deutschland durch die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) in nationales Recht umgesetzt.
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Gemessen wird in der Regel dort, wo sich viele Menschen aufhalten, also in der Nähe von Straßen und/oder dort, wo Menschen wohnen. Direkt auf der Fahrbahn oder einer Autobahn wird darum nicht gemessen. Es wird zudem nicht nur dort gemessen, wo die Belastung am höchsten ist, sondern auch an anderen Stellen. Nur so lässt sich ein guter Überblick über die Luftqualität erreichen.
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Durch Messstationen und Passivsammlermessungen kann ein Bild über besondere Belastungsbereiche einer Stadt gewonnen werden. Zusätzlich kann durch Modellrechnungen abgeschätzt werden, wie hoch die Luftbelastung an Straßen in einer Stadt ist, in der Umgebung der Messstelle und darüber hinaus. So wurde in München durch dieses Verfahren ermittelt, dass im Jahr 2015 auf einem Viertel des Hauptverkehrsstraßennetzes der NO2-Jahresmittelgrenzwert überschritten wurde, das entspricht über 100 km.
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In Ballungsräumen ist die Luft am schlechtesten. Die Belastung ist nicht überall gleich. Die höchsten Stickstoffdioxid (NO2)-Werte gibt es an viel befahrenen Straßen in Innenstädten. Hier liegen die NO2-Jahresmittelwerte noch häufig, teils deutlich über 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3). Weiter entfernt davon verringert sich die NO2-Konzentration in der Luft. Da es neben dem Verkehr weitere Stickstoffoxid-Quellen gibt, zum Beispiel Heiz- und Industrieanlagen, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, entsteht eine Grundbelastung über dem Stadtgebiet. Das ist die städtische Hintergrundbelastung Hier liegen die NO2-Jahresmittelwerte im Durchschnitt im Bereich von 20 µg/m3, in ländlichen Gebieten liegen die Jahresmittelwerte im Durchschnitt um 10 µg/m3.