Palu: Wiedervernässung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorböden
FAQs
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- In Deutschland gibt es rund 1,8 Millionen Hektar Moorböden. Diese Fläche entspricht fünf Prozent der gesamten Landfläche Deutschlands. Heute sind über 90 Prozent der Moorböden in Deutschland entwässert. Rund die Hälfte der Moorböden wird als Grünland, weitere 18 Prozent als Acker- und 15 Prozent als Waldflächen genutzt.
- Jährlich werden in Deutschland circa 54 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente aus entwässerten Moorböden emittiert. Dies entsprach im Jahr 2022 circa sieben Prozent der gesamten THG-Emissionen in Deutschland. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Moorbodenflächen verursachen dabei circa 80 Prozent der THG-Emissionen aus entwässerten Moorböden.
- Die entwässerungsbasierte landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden hat in vielen Regionen Deutschlands eine große ökonomische Bedeutung. Mit der Entwässerung verlieren jedoch die meisten organischen Böden langfristig ihre Eignung für die Bewirtschaftung. Die entwässerungsbasierte, landwirtschaftliche Nutzung der Flächen ist somit endlich und ökonomisch wie ökologisch nicht nachhaltig.
Stand:
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- Ja, es gibt keine rechtliche Verpflichtung zur Wiedervernässung von Moorböden. Die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Förderprogramm Palu ist freiwillig.
- Das Förderprogramm Palu stellt ein umfassendes Förderangebot des Bundes dar, um die Wiedervernässung und nachhaltige Nutzung von Moorböden auf freiwilliger Basis zu ermöglichen und zu fördern.
- Das Förderprogramm Palu basiert auf der Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz und der Nationalen Moorschutzstrategie. Die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen zum Moorschutz soll auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhen.
Stand:
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- Die andauernde Entwässerung von Moorböden steht im Konflikt mit den Zielen des Klimaschutzes. Denn durch den Kontakt der Torfschichten mit der Luft setzt der Zerfall der Torfschichten ein. Der Kohlenstoff, der zuvor in dem nassen Torfkörper gebunden war, entweicht als Kohlendioxid. Deswegen sind entwässerte Moore Treibhausgasquellen. Eine Wiedervernässung verhindert den weiteren Zerfall und Schwund des Torfkörpers weitgehend und erhält Moorböden als natürliche Kohlenstoffsenken.
- Das Förderprogramm Palu soll einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele nach Paragraf 3a des Bundes-Klimaschutzgesetzes (LULUCF-Ziele) leisten. Diese Ziele sind nur erreichbar, wenn im LULUCF-Sektor konsequent alle Kohlenstoffsenken erhalten, ausgebaut und zugleich die Treibhausgasquellen minimiert werden. Neben der Stärkung des Waldes erfordert dies insbesondere eine Reduzierung der THG-Emissionen aus entwässerten Moorböden, der größten Quelle von Treibhausgasen im LULUCF-Sektor.
- Bezogen auf das Jahr 2030 wird mit dem Förderprogramm Palu eine jährliche Einsparung in Höhe von 2,25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente angestrebt (Wiedervernässung von ungefähr 90.000 Hektar (ha), wobei die geförderten Maßnahmen ihre volle Wirkung erst nach einer gewissen Zeit erzielen. Mit den bis 2030 bewilligten Vorhaben sollen die Voraussetzungen für eine mögliche Wiedervernässung auf bis zu 250.000 ha geschaffen werden.
Stand:
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- Ein wichtiges Ziel der Förderung ist die Umstellung der bisherigen land- und forstwirtschaftlichen Flächennutzung auf nasse Bewirtschaftungsverfahren (Paludikulturen) nach einer Wiedervernässung.
- Die Maßnahmen des Förderprogramms Palu sollen dabei insbesondere landwirtschaftliche Betriebe beim Übergang zu einer klimaverträglichen und nachhaltigen Nutzung der Moorböden unterstützen.
- Herkömmliche landwirtschaftliche Anbaumethoden und -verfahren auf trockengelegten Moorböden sind grundsätzlich nicht vereinbar mit einer Wiedervernässung. Die Umstellung auf eine nasse Moornutzung verlangt eine Neuausrichtung der Bewirtschaftungsweise, die zunächst mit erheblichen Investitionen und Anpassungen in den Betrieben verbunden ist. Die Umstellung auf eine nachhaltige Nutzung von Moorböden ist ein komplexer Prozess, den die betroffenen Akteure ohne Unterstützung nicht bewältigen können.
- Das Förderprogramm Palu bietet nicht nur Kompensationszahlungen für Eigentümer und Bewirtschafter, sondern auch umfassende Unterstützungsmaßnahmen für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung von Moorbodenflächen nach einer erfolgreichen Wiedervernässung.
Stand:
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- Die Kombination von Wiedervernässungsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen mit der Erprobung von Paludikulturen ist noch wenig verbreitet. Das Förderprogramm Palu bietet erstmals ein umfassendes Förderangebot für die nasse Nutzung von Moorböden. Im Rahmen dieses Förderprogramms sollen in den kommenden Jahren Paludikulturen auf wiedervernässten Moorböden in größerem Umfang etabliert werden.
- Zur Erprobung und Weiterentwicklung nasser Bewirtschaftungsweisen fördert das BMUKN seit 2021 vier Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Bayern. Mit diesen Pilotvorhaben werden Erfahrungen gesammelt und ausgewertet, wie sich trockengelegte und intensiv genutzte Moorböden in eine nasse Bewirtschaftung überführen lassen. Im Mittelpunkt stehen Wiedervernässungsmaßnahmen und deren Auswirkungen, die Etablierung standörtlich angepasster Paludikulturen sowie fachliche und ökonomische Fragen im Zusammenhang mit deren Bewirtschaftung. Seit 2023 fördert zudem das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) sechs Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuDs) mit einer ähnlichen Ausrichtung.
Stand:
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- Die Förderangebote richten sich an alle, die für eine dauerhafte Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden zusammenwirken müssen (insbesondere Eigentümer, Bewirtschafter, Wasser- und Bodenverbände).
Stand:
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- Das Förderprogramm Palu ist ein umfassendes und modulares Förderangebot, das die notwendigen Schritte bei der Wiedervernässung und der Etablierung von nassen Bewirtschaftungsformen abbildet. Der modulare Ansatz ermöglicht eine schrittweise Antragstellung und Umsetzung von Vorhaben unter Berücksichtigung der regionalen und individuellen Besonderheiten. Förderinteressierte können in der Regel jedes Modul einzeln beantragen.
- Gefördert werden aber auch großflächige (jeweils mindestens 5.000 Hektar Moorböden), komplexe, gesamtstaatlich repräsentative, modellhafte Vorhaben (Leuchtturmregionen) für eine Transformation hin zu klimaverträglichen Moorregionen. Diese Leuchtturmregionen verfolgen ein umfassendes Gesamtkonzept, das alle Phasen von der Planung über die Umsetzung der Wiedervernässung bis hin zur nachhaltigen Paludikultur umfasst.
- Fördermodule im Überblick:
- Fördermodul 1: Beratungsleistungen zu Wiedervernässung, Nutzungsmöglichkeiten und betrieblichen Umsetzungskonzepten
- Fördermodul 1.A: Eigentumsübergreifende und individuelle Beratungsleistungen zu flächenbezogenen Wiedervernässungsmaßnahmen
- Fördermodul 1.B: Betriebsübergreifende und individuelle Beratungsleistungen zu nassen Nutzungsoptionen und betrieblichen Umsetzungskonzepten
- Fördermodul 2: Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für ein Wassermanagement zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung
- Fördermodul 2.A Schaffung der fachlichen, planerischen und rechtlichen Voraussetzungen
- Fördermodul 2.B: Schaffung der technischen und hydrologischen Voraussetzungen
- Fördermodul 3: Kompensation der Auswirkungen einer dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung
- Fördermodul 3.A: Ausgleich für den Wertverlust land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen in Abhängigkeit von dauerhaft einzuhaltenden Wasserständen
- Fördermodul 3.B: Ausgleich für die Ertragsverluste nach Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Flächen
- Fördermodul 4: Maßnahmen zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung von Moorbodenflächen nach erfolgreicher Wiedervernässung
- Fördermodul 4.A: Ankauf von Spezialtechnik und -ausrüstung sowie notwendige Anpassungen vorhandener Technik und Ausrüstung für die nasse Nutzung von Moorbodenflächen nach Wiedervernässung
- Fördermodul 4.B: Notwendige investive Anpassungen der Flächen für Paludikulturen
- Fördermodul 4.C: Neu- und Umbau baulicher und technischer Einrichtungen zur Aufbereitung und Lagerung von Erntegut aus der nassen Bewirtschaftung
- Fördermodul 4.D: Inanspruchnahme von Beratungsleistungen
- Fördermodul 4.E: Inanspruchnahme von Schulungen
- Fördermodul 1: Beratungsleistungen zu Wiedervernässung, Nutzungsmöglichkeiten und betrieblichen Umsetzungskonzepten
Stand:
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- Die Bundesregierung hat ein überragendes Interesse an der Umsetzung freiwilliger Wiedervernässungsmaßnahmen in großem Maßstab. Dieses Bundesinteresse wird in dem Förderprogramm Palu durch umfängliche Kompensationszahlungen und Förderanreize unterstrichen, die eine umfassende und effektive Umsetzung der Maßnahmen unterstützen sollen.
- Förderbedingungen im Einzelnen:
- Beratungsleistungen zu Wiedervernässungen, Nutzungsmöglichkeiten und betrieblichen Umsetzungskonzepten können zu 100 Prozent gefördert werden (Fördermodul 1)
- Erstmalig fördert der Bund vollständig die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für ein Wassermanagement zur Wiedervernässung (Fördermodul 2).
- Eigentümer, die ihre Flächen dauerhaft wiedervernässen, werden mit einer Einmalzahlung, die sich am Wert der Grundstücke orientiert, unterstützt. In Abhängigkeit vom Grad der Vernässung sind Kompensationszahlungen in Höhe von 80 oder 90 Prozent des Bodenrichtwertes vor Wiedervernässung vorgesehen (Fördermodul 3.A).
- Die bisherigen Bewirtschafter können einen Ausgleich für den entgangenen Deckungsbeitrag in Höhe von 90 bis 100 Prozent des durchschnittlichen Standarddeckungsbeitrags der letzten fünf Jahre vor Wiedervernässung für bis zu sieben Jahre erhalten. (Fördermodul 3.B). Bei selbst bewirtschaftetem Eigentum werden beide Kompensationen gewährt.
- Land- und Forstwirte, die ihre Produktion nach erfolgreicher Wiedervernässung auf eine Paludikultur umstellen, können zur Unterstützung ihrer land- und forstwirtschaftlichen Nutzung von nassen Moorbodenflächen bei verschiedenen Maßnahmen mit 70 bis 80 Prozent gefördert werden (Fördermodul 4).
- Zusätzlich gibt es einen sogenannten "Geschwindigkeitsbonus" in Höhe von 20 Prozent für die Wiedervernässung, wenn die Förderanträge für Modul 3 innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung des Förderprogramms gestellt werden.
- Das Budget für das gesamte Förderprogramm Palu beträgt nach aktueller Planung 1,754 Milliarden Euro. Die Fördermaßnahmen werden aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert.
Stand:
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- Die Wiedervernässung von Moorböden ist ein komplexer und langwieriger Prozess, bei dem viele unterschiedliche Interessen berücksichtigt und verschiedene Beteiligte eingebunden werden müssen. Dies musste auch in dem Förderprogramm mitberücksichtigt werden.
- Mit dem Förderprogramm Palu betreten sowohl der Bund als auch die Europäische Kommission Neuland. Es gibt keine vergleichbaren Fördermaßnahmen für eine klimaverträgliche Neuausrichtung der Bewirtschaftung von Moorböden. Dieses innovative Förderangebot geht zudem weit über die bisherigen klassischen Beihilfen im Agrar- und Forstsektor hinaus und soll als Blaupause für zukünftige Maßnahmen in anderen Mitgliedstaaten der EU dienen.
- Das Förderprogramm Palu wurde in einem sehr aufwendigen Verfahren auf ihre Vereinbarkeit mit den nationalen förderrechtlichen Rahmenbedingungen und mit dem Primär- und Sekundärrecht der Europäischen Union – mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV) und der Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten (Agrarrahmenregelung 2022) – geprüft.
Stand: