35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung

Verordnungen | 35. BImSchV

Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I Seite 2218), die zuletzt durch Artikel 85 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I Seite 1474) geändert worden ist.

Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland)

Aktualisierungsdatum: 31.08.2015
https://www.bundesumweltministerium.de/GE185

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