Durchführungsverordnung (EU) 2016/1245 zur Festlegung einer vorläufigen Tabelle der Entsprechungen zwischen den Codes der Kombinierten Nomenklatur gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 und den Einträgen der in den Anhängen III, IV und V der Verordnung

und den Einträgen der in den Anhängen III, IV und V der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen aufgeführten Abfälle

Verordnungen

Aufgrund einer Bestimmung in Artikel 50 Absatz 4e der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen aufgeführten Abfälle wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1245 der Kommission vom 28. Juli 2016 zur Festlegung einer vorläufigen Tabelle der Entsprechungen zwischen den Codes der Kombinierten Nomenklatur gemäß der Verordnung (EWG) Nummer 2658/87 des Rates und den Einträgen der in den Anhängen III, IV und V der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen aufgeführten Abfälle erlassen. Diese trat am 18. August 2016 in Kraft.

Aktualisierungsdatum: 11.07.2024

Verwandte Vorschriften

https://www.bundesumweltministerium.de/GE230

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten oder folgen Sie uns in den Sozialen Medien.