Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge

Elektromobilitätsgesetz

abgeschlossene Vorhaben | EmoG

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Mit diesem Gesetz werden Maßnahmen zur Bevorrechtigung der Teilnahme von elektrisch betriebenen Fahrzeugen am Straßenverkehr ermöglicht, um deren Verwendung zur Verringerung insbesondere von klima- und umweltschädlichen Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu fördern. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen worden sind.

Wesentlicher Regelungsinhalt des Gesetzes:

  •     Definition der zu privilegierenden E-Fahrzeuge,
  •     Kennzeichnung über das Nummernschild,
  •     Park- und Halteregelungen,
  •     Nutzung von Busspuren,
  •     Aufhebung von Zufahrtsverboten.
Aktualisierungsdatum: 24.09.2014

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https://www.bundesumweltministerium.de/GE206

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