Die EU-Richtlinie 2024/3019 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Kommunalabwasserrichtlinie, kurz KARL) löst die seit 1991 geltende Richtlinie 91/271/EWG ab.
Die neu gefasste Richtlinie wurde am 12. Dezember 2024 veröffentlicht und ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Alle EU-Länder müssen die neuen Regeln bis spätestens 31. Juli 2027 in nationales Recht übernehmen.
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