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Aktuelle Entwicklungen insbesondere im Profifußball führen zu Wettkämpfen, die nach 20 Uhr beginnen und damit erst nach 22 Uhr enden. Das betrifft neben nationalen Spielen in der Bundesliga, der 2. Bundesliga und im DFB-Pokal auch internationale Fußballspiele der Champions-, Europa- und Conference-League. Die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) deckt diese Entwicklungen nicht in allen Fällen hinreichend ab. Aus diesem Grund ist eine praxisgerechte und behutsame Anpassung der Verordnung erforderlich. Zudem wird von Vereinsseite und der Bundesliga (ehemals Deutschen Fußball Liga (DFL)) mehr Rechtssicherheit für solche Abendspiele gefordert.
Inhalt des Entwurfs sind Erleichterungen und mehr Rechtssicherheit für Abendspiele im Profifußball in der 18. BImSchV. Dafür sollen bei bis zu sechs seltenen Ereignissen für Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga der Beginn der Nachtzeit um bis zu eine Stunde hinausgeschoben werden können. Dabei ist weiterhin eine achtstündige Nachtruhe zu gewährleisten. Als Vorbild dient die Regelung zur Nachtzeitverschiebung aus der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm. Die weitergehenden Ausnahmen in § 6 der 18. BImSchV sollen künftig für alle Spiele im DFB-Pokal, der Champions-, Europa- und Conference-League der UEFA Anwendung finden können. Zudem werden technisch Normverweise in der 18. BImSchV aktualisiert, um den Vollzug zu vereinfachen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ressortabstimmung zu dem Referentenentwurf innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist.
Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf bis zum 15. November 2026 über die Beteiligungsplattform des BMUKN.