Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Einführung von Grundsätzen für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Begriffsdefinitionen der Wasserdienstleistungen und der Wassernutzungen nach Artikel 2 Nummer 38 und 39 sowie der der Regelungen des Artikels 9 zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen in der Richtlinie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie; WRRL). Diese Regelungen sind bisher nicht in das Bundesrecht übernommen worden.