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Das VerpackDG dient der Anpassung des nationalen Rechts an die EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.12.2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 2025/40)). Erste Regelungen der in den Mitgliedstaaten der EU unmittelbar geltenden EU-Verpackungsverordnung sind ab dem 12. August 2026 anzuwenden.
Die Anpassung des bisherigen nationalen Verpackungsrechts an die ab 12. August 2026 anzuwendenden Vorschriften der EU-Verpackungsverordnung soll mit dem VerpackDG erfolgen. Dabei werden die bestehenden Regelungen des Verpackungsgesetzes soweit möglich beibehalten. Der Entwurf wird derzeit innerhalb der Bundesregierung beraten. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um einen Entwurf handelt, zu dem die Ressortabstimmung noch nicht abgeschlossen ist.
Stellungnahmen zum Referentenentwurf können bis zum 5. Dezember 2025, 23:00 Uhr, über die untenstehende Onlineabfrage abgegeben werden. Dieser strukturierte Beteiligungsprozess ermöglicht es uns, Stellungnahmen gezielter einzelnen Regelungen zuzuordnen und auszuwerten.