Verordnung (EU) Nummer 135/2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen zwecks Aufnahme bestimmter noch nicht eingestufter Abfälle in deren Anhang IIIB

Verordnungen | VO (EU) Nr. 135/2012

Die Verordnung (EU) Nummer 135/2012 ist am 8. März 2012 in Kraft getreten.

Damit können fünf bisher nicht eingestufte Abfallarten (unter anderem Bioabfälle) innerhalb der EU ohne Notifizierung verbracht werden.

Aktualisierungsdatum: 17.10.2017

Verwandte Vorschriften

https://www.bundesumweltministerium.de/GE155

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten oder folgen Sie uns in den Sozialen Medien.