Abfüllung von Getränken in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einwegverpackungen in Deutschland für die Jahre 2012 und 2013

13.04.2016

Nach der Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Juli 2014 (BGBl. I S. 1061) geändert worden ist (VerpackV), ist die Bundesregierung angehalten, jährlich die Anteile der in Mehrweggetränkeverpackungen sowie in ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke zu ermitteln.

Die vorliegende Studie bestimmt nach den Vorgaben des § 9 der VerpackV die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von 10 Litern einbezogen.

Zur Bestimmung des Getränkeverbrauchs werden vielfältige Informationen und Daten zusammengetragen und analysiert, insbesondere Daten des Statistischen Bundesamtes, der Getränkeverbände, wichtiger Packmittelhersteller u.v.m., wobei der Ausgangspunkt die im Rahmen der GVM-Getränke-Panelberichte ermittelten Abfüllmengen zum Jahr 2013 darstellen. Ausgehend von der Abfüllung in Deutschland wird unter Abzug der Exporte der Inlandsabsatz bestimmt und mit der Zurechnung der Importe der Getränkeverbrauch ermittelt.

Im Ergebnis wurden 2013 46,2 Prozent der Getränke in MövE-Verpackungen in Deutschland verbraucht, davon 45,1 Prozentpunkte als Mehrweggetränkeverpackung und 1,1 Prozentpunkte als övE-Verpackung. Der Anteil der MövE-Verpackungen ist damit gegenüber 2012 um 0,8-Prozentpunkte zurück-gegangen und hat sich damit im Vergleich zur Entwicklung der letzten Jahre deutlich verlangsamt.

13.04.2016 | Meldung Ressortforschung - Meldungen
https://www.bundesumweltministerium.de/ME355

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