Grenzüberschreitendes UVP-Verfahren zum geplanten Neubau des ersten Atomkraftwerks in Polen

23.12.2022
Flagge von Polen
Polen strebt die nächste Phase des UVP-Verfahrens für den Bau und Betrieb des ersten polnischen Atomkraftwerks auf dem Gebiet der Gemeinden Choczewo oder Gniewino und Krokowa an.

Polen plant 2033 in die Nutzung der Atomenergie einzusteigen, das heißt das erste Atomkraftwerk (AKW) soll dann in Betrieb genommen werden. Bis 2043 sollen an zwei Standorten insgesamt sechs Blöcke mit einer Gesamtkapazität von sechs bis neun Gigawatt (GW) entstehen. Die Konkretisierungen hinsichtlich der einzelnen AKW-Bauvorhaben sind einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen, somit ergibt sich eine Möglichkeit für deutsche Behörden, die deutsche Öffentlichkeit und Verbände, beteiligt zu werden.

Mit Schreiben vom 8. Februar 2022 wurde Deutschland (und den anderen benachbarten Staaten) gemäß den Vorgaben der Espoo-Konvention mitgeteilt, dass die zuständige Behörde für den ersten Reaktor mit einer Leistung von 3,750 Megawatt elektrisch (MWe) einen Standort in der Nähe der Kommunen Choczewo oder Gniewino und Krokowa, beide in der Woiwodschaft Pommern, nahe der Ostseeküste sowie der Stadt Gdynia (Gdingen) gelegen, ausgesucht hat. Für die Ausführung der Beteiligungsverfahren sind gem. § 58 des deutschen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Bundesländer zuständig. Die vollständigen UVP-Unterlagen sind im UVP-Portal der Länder einsehbar. Ein entsprechender Link befindet sich unten auf dieser Seite.

Entsprechend den Regelungen des § 58 Absatz 5 Satz 1 des UVPG hat das BMUKN die zuständigen Landesministerien über das polnische Projekt "Construction and operation of the first Nuclear Power Plant in Poland, with an electric capacity of up to 3,750 Megawatt elektrisch (MWe), in the area of the communes: Choczewo or Gniewino and Krokowa in the Pomeranian Voivodeship" informiert. Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern, welches die Federführung übernommen hat, beteiligen sich an dem grenzüberschreitenden UVP-Verfahren.

Entsprechende Stellungnahmen zu den UVP-Unterlagen wurden von den Bundesländern im Dezember 2022 bei der in Polen zuständigen Stelle eingereicht.

Am 17. April 2023 hat eine zwischenstaatliche Konsultation in Warschau stattgefunden, an der unter anderem die zuständigen Länder Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sowie das BMUKN als Beobachter teilgenommen haben.

Mit Bescheid vom 19. September 2023 hat die Polnische Generaldirektion für Umweltschutz die Umweltbedingungen für die Durchführung des Vorhabens "Bau und Betrieb des ersten Kernkraftwerks in Polen mit der installierten Leistung von bis zu 3750 Megawatt elektrisch (MWe) auf dem Gebiet der Gemeinden Choczewo oder Gniewino und Krokowa" festgelegt. Geplant ist die Umsetzung am Standort Lubiatowo-Kopalino.

Die Unterlagen sind in dem unten verlinkten UVP-Portal der Länder zu finden.

Das UVP-Verfahren ist damit abgeschlossen.

Hinweis

Die vorliegende Veröffentlichung von Informationen zu diesem Verfahren erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

23.12.2022 | Meldung Umweltprüfungen UVP/SUP
Aktualisierungsdatum: 23.09.2026
https://www.bundesumweltministerium.de/ME9992

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