Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zum Neubau eines AKW mit SMR in Tušimice (Tschechien)

23.05.2025
Flagge der Tschechischen Republik
Das Bundesumweltministerium erhielt als deutsche Espoo-Kontaktstelle am 7. Mai 2025 die offizielle Notifizierung über eine anstehende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus Tschechien.

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) erhielt als deutsche Espoo-Kontaktstelle am 7. Mai 2025 entsprechend Artikel 3 der Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) die offizielle Notifizierung über eine anstehende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus Tschechien. Dabei geht es um den geplanten Bau und Betrieb eines neuen Atomkraftwerks mit einem kleinen modularen Reaktor (Small Modular Reactor, SMR) auf dem Gelände des bestehenden Kohlekraftwerks Tušimice (17 Kilometer von der Grenze zu Deutschland entfernt) erreicht. Das Verfahren befand sich in der Scoping-Phase (Vorverfahren).  

Stellungnahmen hinsichtlich Inhalt und Umfang der UVP-Unterlagen konnten bis zum 14. Juli 2025 abgegeben werden.

Weitere Informationen sind der unten verlinkten Notifizierung und den verlinkten Dokumenten "Neue Kernkraftanlage_SMR_Tusmice" (Bekanntmachung) und den Anhängen 1-3 (Lage des Vorhabens, Natura-2000-Bewertung, Stellungnahme der Naturschutzbehörde) zu entnehmen.

Entsprechend den Regelungen des Paragraf 58 Absatz 5 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung hat das BMUKN die zuständigen Landesministerien über die geplante grenzüberschreitende UVP informiert und das Beteiligungsinteresse an dem Verfahren erfragt.

Die Bundesländer Sachsen, Bayern und Niedersachen beteiligen sich an dem grenzüberschreitenden Verfahren. Das sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) hat die Federführung übernommen und informiert im UVP-Portal der Länder (siehe unter "Weitere Informationen")  über den aktuellen Verfahrensstand.  Darüber hinaus informieren Sachsen und Bayern über das Verfahren auch auf Ihrer jeweiligen Internetseite.

Das Umweltministerium der Tschechischen Republik informierte am 13. Januar 2026 über den Abschluss der Scoping-Phase. Informationen dazu sind ebenfalls unter den untenstehenden Links zu finden.

Hinweis

Die vorliegende Veröffentlichung von Informationen zu diesem Verfahren erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

23.05.2025 | Meldung Umweltprüfungen UVP/SUP
Aktualisierungsdatum: 30.01.2026
https://www.bundesumweltministerium.de/ME11341

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