Trittin für mehr Sicherheit bei Biozid-Produkten

25.08.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 251/04
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Für Biozid-Produkte soll zukünftig eine Meldepflicht gelten. Für den Erlass einer entsprechenden Verordnung will sich die Bundesregierung von der EU-Kommission grünes Licht geben lassen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Eine strikte Überwachung der Biozid-Produkte ist aktiver Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitsschutz." Mit der Verordnung, die bereits zwischen den Ressorts abgestimmt ist, soll bestehendes EU-Recht umgesetzt werden. Ein nationales Biozid-Verzeichnis soll es den Behörden erleichtern, die geltenden Verkehrsbeschränkungen für alte Biozid-Produkte und -Wirkstoffe zu überwachen.

Kernstück der Verordnung ist die Meldepflicht für Biozid-Produkte seitens der Hersteller und Vertreiber. Dadurch soll auf einfache Weise offen gelegt werden, ob die in Biozid-Produkten enthaltenen Wirkstoffe den einschlägigen Vorschriften entsprechen. Verboten sind diejenigen Wirkstoffe, die nicht für das EU-Prüfprogramm für alte Biozide gemeldet worden sind. Gemeldete Biozid-Produkte erhalten, sofern die Richtigkeit der Meldung feststeht, von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Registriernummer.

Zu den Biozid-Produkten zählen Holzschutzmittel, Haushaltsinsektizide und Rattenbekämpfungsmittel.

25.08.2004 | Pressemitteilung Nr. 251/04 | Chemikaliensicherheit
https://www.bundesumweltministerium.de/PM2397
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