Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Natürlicher Klimaschutz

Mit dem im Jahr 2024 gestarteten Förderprogramm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" unterstützt das Bundesumweltministerium Vorhaben der Kommunen für die Pflanzung und Pflege von Stadtbäumen, die Umstellung auf ein naturnahes kommunales Grünflächenmanagement, die Schaffung und Aufwertung kleiner Grünflächen ("Naturoasen") sowie für die Entsiegelung zur Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen. Diese Maßnahmen tragen gerade im häufig stark versiegelten Siedlungsbereich in besonderer Weise zu Klimaschutz, Klimaanpassung, Gesundheitsschutz und zur biologischen Vielfalt bei. Daneben bieten kommunale, öffentlich zugängliche Grünflächen Raum für Erholung, Bewegung und Begegnung, insbesondere in sozial benachteiligten Quartieren. 

Das Programm hat aktuell eine Laufzeit bis Ende 2026 und sieht ein Fördervolumen von insgesamt 629 Millionen Euro vor. Das Förderangebot wird aus Mitteln zur Umsetzung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) finanziert.

Programmdaten

Antragsfrist

31.12.2026

Förderberechtigte

Verband, Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung

Zusätzliche Hinweise

Gefördert werden in der Regel zwei- bis vierjährige Vorhaben.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung. Die Förderquote beträgt 50 Prozent und 80 Prozent für finanzschwache Kommunen.

Ort/Region

Deutschland

Förderbereich

Umwelt- und Naturschutz

Spezifischer Förderbereich

Natürlicher Klimaschutz, Biodiversität

Themenbereich

Bodenschutz, Klimaanpassung, Naturschutz, Natürlicher Klimaschutz, Wasser und Binnengewässer

Fördergeber

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Partner Fördergeber

KfW als beauftragte Projektträgerin

Förderschwerpunkte

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Investitionen und Maßnahmen mit hoher Wirksamkeit für den natürlichen Klimaschutz im Siedlungsbereich:

A Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement

  • A.1 Erstellung von Pflegekonzepten und -plänen
    (förderfähig nur bei Umsetzung mindestens der Maßnahme A.3)
  • A.2 Beschaffung von technischer Ausstattung
    (förderfähig nur bei vorhandenem naturnahen Pflegekonzept)
  • A.3 Anlage- und Aufwertungsmaßnahmen von beziehungsweise zu naturnahen Grünflächen
    (förderfähig nur bei vorhandenem naturnahen Pflegekonzept)
  • A.4 Aus- und Weiterbildung des Personals
    (förderfähig nur bei vorhandenem naturnahen Pflegekonzept)

B Pflanzung von Bäumen

  • B.1 Erstellung von Stadtbaumkonzepten
    (förderfähig nur bei Umsetzung mindestens einer der Maßnahmen B.2, B.3 oder B.4)
  • B.2 Pflanzung von Straßenbäumen
  • B.3 Pflanzung von Einzelbäumen
  • B.4 Nachträgliche Standortoptimierung zur Erhaltung von Bestandsbäumen
  • B.5 Mehrjährige Entwicklungspflege von Neupflanzungen
    (förderfähig nur in Kombination mit der jeweiligen Maßnahme B.2 oder B.3)

C Schaffung von Naturoasen

  • C.1 Schaffung beziehungsweise Qualifizierung kleiner lokalklimatisch wirksamer Parkanlagen (sogenannte Pikoparks)
  • C.2 Schaffung von Naturerfahrungsräumen
  • C.3 Schaffung urbaner Waldgärten
  • C.4 Schaffung urbaner Wälder
  • C.5 Maßnahmen zur Renaturierung innerörtlicher Kleingewässer
  • C.6 Mehrjährige Entwicklungspflege bei Neupflanzungen
    (förderfähig nur in Kombination mit der jeweiligen Maßnahme C.1 bis C.5; für C.2 und C.3 kann in diesem Zusammenhang auch eine fachliche/personelle Betreuung in der Aufbauphase der Naturoase mitgefördert werden)

D Entsiegelung

  • D.1 Erstellung von Entsiegelungskonzepten
  • D.2 Entsiegelungsmaßnahmen zur Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen

Förderfähig sind auch die Erstellung von Konzepten, fachliche Weiterbildungsmaßnahmen sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit.

Art der Förderung

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Für Vorhaben gilt grundsätzlich eine Förderquote von bis zu 50 Prozent. Für finanzschwache Kommunen beträgt die Förderquote 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ziele der Förderung

Die Förderung soll zur Umsetzung des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz" (ANK) der Bundesregierung im besiedelten Bereich beitragen. Übergeordnetes Ziel ist dabei,

  • über eine erhöhte CO2-Bindung,
  • über eine Steigerung der Biotop- und Artenvielfalt sowie
  • über einen verstärkten Wasserrückhalt und
  • die Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen 

zu einem natürlichen Klimaschutz in Siedlungsgebieten beizutragen. Dabei sind Synergien zur Abmilderung der Folgen des Klimawandels im Sinne einer Verbesserung des Mikroklimas durch Schattenwirkung und Kühleffekte explizit erwünscht.

Informationen

Natürlicher Klimaschutz

Natur stärken – Klima schützen

Aktualisierungsdatum:

Meldungen aus dem Bereich Forschung und Förderung

https://www.bundesumweltministerium.de/FG44

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