Mit dem im Jahr 2024 gestarteten Förderprogramm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" unterstützt das Bundesumweltministerium Vorhaben der Kommunen für die Pflanzung und Pflege von Stadtbäumen, die Umstellung auf ein naturnahes kommunales Grünflächenmanagement, die Schaffung und Aufwertung kleiner Grünflächen ("Naturoasen") sowie für die Entsiegelung zur Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen. Diese Maßnahmen tragen gerade im häufig stark versiegelten Siedlungsbereich in besonderer Weise zu Klimaschutz, Klimaanpassung, Gesundheitsschutz und zur biologischen Vielfalt bei. Daneben bieten kommunale, öffentlich zugängliche Grünflächen Raum für Erholung, Bewegung und Begegnung, insbesondere in sozial benachteiligten Quartieren.
Das Programm hat aktuell eine Laufzeit bis Ende 2026 und sieht ein Fördervolumen von insgesamt 629 Millionen Euro vor. Das Förderangebot wird aus Mitteln zur Umsetzung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) finanziert.
Programmdaten
Antragsfrist
31.12.2026
Förderberechtigte
Verband, Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung
Zusätzliche Hinweise
Gefördert werden in der Regel zwei- bis vierjährige Vorhaben.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung. Die Förderquote beträgt 50 Prozent und 80 Prozent für finanzschwache Kommunen.
Ort/Region
Deutschland
Förderbereich
Umwelt- und Naturschutz
Spezifischer Förderbereich
Natürlicher Klimaschutz, Biodiversität
Themenbereich
Bodenschutz, Klimaanpassung, Naturschutz, Natürlicher Klimaschutz, Wasser und Binnengewässer
Fördergeber
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Partner Fördergeber
KfW als beauftragte Projektträgerin
Förderschwerpunkte
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Investitionen und Maßnahmen mit hoher Wirksamkeit für den natürlichen Klimaschutz im Siedlungsbereich:
A Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement
- A.1 Erstellung von Pflegekonzepten und -plänen
(förderfähig nur bei Umsetzung mindestens der Maßnahme A.3) - A.2 Beschaffung von technischer Ausstattung
(förderfähig nur bei vorhandenem naturnahen Pflegekonzept) - A.3 Anlage- und Aufwertungsmaßnahmen von beziehungsweise zu naturnahen Grünflächen
(förderfähig nur bei vorhandenem naturnahen Pflegekonzept) - A.4 Aus- und Weiterbildung des Personals
(förderfähig nur bei vorhandenem naturnahen Pflegekonzept)
B Pflanzung von Bäumen
- B.1 Erstellung von Stadtbaumkonzepten
(förderfähig nur bei Umsetzung mindestens einer der Maßnahmen B.2, B.3 oder B.4) - B.2 Pflanzung von Straßenbäumen
- B.3 Pflanzung von Einzelbäumen
- B.4 Nachträgliche Standortoptimierung zur Erhaltung von Bestandsbäumen
- B.5 Mehrjährige Entwicklungspflege von Neupflanzungen
(förderfähig nur in Kombination mit der jeweiligen Maßnahme B.2 oder B.3)
C Schaffung von Naturoasen
- C.1 Schaffung beziehungsweise Qualifizierung kleiner lokalklimatisch wirksamer Parkanlagen (sogenannte Pikoparks)
- C.2 Schaffung von Naturerfahrungsräumen
- C.3 Schaffung urbaner Waldgärten
- C.4 Schaffung urbaner Wälder
- C.5 Maßnahmen zur Renaturierung innerörtlicher Kleingewässer
- C.6 Mehrjährige Entwicklungspflege bei Neupflanzungen
(förderfähig nur in Kombination mit der jeweiligen Maßnahme C.1 bis C.5; für C.2 und C.3 kann in diesem Zusammenhang auch eine fachliche/personelle Betreuung in der Aufbauphase der Naturoase mitgefördert werden)
D Entsiegelung
- D.1 Erstellung von Entsiegelungskonzepten
- D.2 Entsiegelungsmaßnahmen zur Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen
Förderfähig sind auch die Erstellung von Konzepten, fachliche Weiterbildungsmaßnahmen sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Art der Förderung
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Für Vorhaben gilt grundsätzlich eine Förderquote von bis zu 50 Prozent. Für finanzschwache Kommunen beträgt die Förderquote 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ziele der Förderung
Die Förderung soll zur Umsetzung des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz" (ANK) der Bundesregierung im besiedelten Bereich beitragen. Übergeordnetes Ziel ist dabei,
- über eine erhöhte CO2-Bindung,
- über eine Steigerung der Biotop- und Artenvielfalt sowie
- über einen verstärkten Wasserrückhalt und
- die Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen
zu einem natürlichen Klimaschutz in Siedlungsgebieten beizutragen. Dabei sind Synergien zur Abmilderung der Folgen des Klimawandels im Sinne einer Verbesserung des Mikroklimas durch Schattenwirkung und Kühleffekte explizit erwünscht.