Probenahme und Analytik
Zur Gewährleistung einer europaweit einheitlichen amtlichen Kontrolle der Einhaltung der rechtsverbindlichen Höchstgehalte in Lebensmitteln für die Schwermetalle Blei, Cadmium, Quecksilber, die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK), für Dioxine und polychlorierte Biphenyle (PCB) sowie für Perfluoralkylsubstanzen (PFAS) wurden europaweit geltende Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die jeweiligen Kontaminanten erlassen. Diese sind in den folgenden Rechtsvorschriften verankert und werden je nach Notwendigkeit seitdem fortlaufend aktualisiert:
Zur Festlegung der Probenahme- und Analysemethoden für die Kontrolle des Gehalts an Spurenelementen und Prozesskontaminanten in Lebensmitteln.
Zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die Kontrolle der Gehalte an Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und nicht dioxinähnlichen PCB in bestimmten Lebensmitteln sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nummer 589/2014.
Zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die Kontrolle auf Perfluoralkylsubstanzen in bestimmten Lebensmitteln.
Zur Sicherstellung, dass die amtlichen Kontrollen von den zuständigen Behörden auf der Grundlage eines mehrjährigen nationalen Kontrollplans (MNKP) mit einer einheitlichen Mindesthäufigkeit für die amtlichen Kontrollen entsprechend der Gefahren und Risiken, die von den zu untersuchenden Stoffen ausgehen, durchgeführt werden.