Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG)

Ein Rahmen für die Vorsorge gegen die Klimafolgen
Park mit Teich und Bäumen in Hamburg.

Wetterextreme verursachen in Deutschland und Europa enorme Schäden, werden in Zukunft häufiger und zwingen die gesamte Gesellschaft zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Das Klimaanpassungsgesetz setzt den strategischen Rahmen dafür, wie sich Bund, Länder und Kommunen in Zukunft an das sich ändernde Klima anpassen werden. Es ist das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz. Die Länder setzen die im Bundesgesetz geregelten Neuerungen nach und nach in eigenen Landesgesetzen um. Das Klimaanpassungsgesetz des Bundes wurde am 22. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten.

Ob Hitze, Dürre, Überflutungen oder Waldbrände – immer häufiger werden wir mit Nachrichten über Ereignisse konfrontiert, die durch die Klimakrise verursacht oder verstärkt worden sind. Das Hochwasser an der Ahr im Jahr 2021 war eine Zäsur. Es hat zahlreiche Menschenleben gekostet und Sachschäden in Milliardenhöhe verursacht. Seither ist klar: Die Klimakrise ist spürbar bei uns angekommen.

Risikovorsorge und Anpassung

Die Bundesregierung setzt parallel zum Klimaschutz auf Risikovorsorge und Anpassung, um Deutschland möglichst gut auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten. Der Koalitionsvertrag sieht vor,

  • die Klimaanpassungsstrategie des Bundes umsetzen,
  • bestehende Förderprogramme effizient zu nutzen und gegebenenfalls anzupassen,
  • die Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen gemeinsam mit den Ländern auf solide Beine zu stellen,
  • die Kommunen bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen, insbesondere mit einem Sonderrahmenplan Naturschutz und Klimaanpassung, sowie die Einführung einer diesbezüglichen Gemeinschaftsaufgabe zu prüfen
  • Hochwasser- und Küstenschutzmaßnahmen zu beschleunigen.

Was regelt das Klimaanpassungsgesetz?

Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung der Klimaanpassung in Bund, Ländern und Gemeinden einen verbindlichen Rahmen geben.

  • Die Bundesregierung verpflichtet sich damit, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen, regelmäßig zu aktualisieren und fortlaufend umsetzen. Das Erreichen dieser Ziele wird mittels eines regelmäßigen Monitorings überprüft.
  • Die Länder werden beauftragt, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen.
  • Die Länder sollen Sorge dafür tragen, dass lokale Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen aufgestellt werden. Sie berichten dem Bund, in welchem Umfang in den Gemeinden und Kreisen entsprechende Konzepte vorliegen. Um bei der Erstellung von Konzepten eine zielgerichtete Vorsorge mit Augenmaß zu ermöglichen, stehen den Ländern weitreichende Gestaltungsspielräume zu. Mittlerweile haben bereits Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Niedersachsen eigene Regelungen erlassen, die ihre Kommunen in unterschiedlicher Ausprägung zur Aufstellung von lokalen Klimaanpassungskonzepten verpflichten. Weitere Länder befinden sich im Gesetzgebungsprozess.
  • Mit einem Berücksichtigungsgebot wird dafür Sorge getragen, dass Träger öffentlicher Aufgaben bei Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen.
  • Es ist vorgesehen, dass die Bundesregierung regelmäßig Daten zu Schadenssummen erhebt, die auf Schäden durch Wetterextreme zurückzuführen sind, sowie zu den Ausgaben des Bundes für die Klimaanpassung.

Gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen

Der Bund unterstützt Länder und Kommunen in ihrer Zuständigkeit für die Klimaanpassung insbesondere in den Bereichen Beratung und Finanzierung.

Das Bundesumweltministerium hat im Juli 2021 das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) damit beauftragt, Gemeinden und andere lokale Akteure bei Fragen der Klimaanpassung zu beraten und bei der Vernetzung zu unterstützen.

Mit den Förderrichtlinien "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS) und "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" (AnpaSo) unterstützt das Bundesumweltministerium insbesondere Kommunen und soziale Einrichtungen dabei, Klimaanpassung auf eine nachhaltige Weise voranzubringen.

Stand: 05.05.2026

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