Statistik Trinkwasserversorgung
Wasserdargebot und Wassernutzung
Deutschland zählt zu den wasserreichen Ländern dieser Erde. Das Wasserdargebot beschreibt die Menge an Grund- und Oberflächenwasser, die potenziell genutzt werden kann. Berechnet wird das Wasserdargebot als langjähriges statistisches Mittel für eine in der Regel dreißigjährige Zeitperiode sowie als sogenannte erneuerbare Wasserressource für Einzeljahre. Die Berechnung basiert auf der gebietsbürtigen Wasserressource, die aus der Differenz zwischen Niederschlag und Verdunstung besteht, sowie auf den Zuflüssen aus den Nachbarländern, die aus den Abflüssen grenznaher Pegel bestimmt werden. Die erneuerbaren Wasserressourcen unterliegen beträchtlichen jährlichen Veränderungen, die um das potentielle Dargebot schwanken.
Um die Auswirkungen der Wasserentnahmen auf die Gewässer zu bewerten, wird die Wassernachfrage mit dem Wasserdargebot verglichen. Wenn die Entnahmen 20 Prozent des verfügbaren Wasserdargebotes übersteigen, ist dies ein Zeichen für Wasserstress. Der Wassernutzungs-Index in Deutschland liegt seit 2007 unter dieser kritischen Marke und betrug 2022 10,1 Prozent.
Vom Wasserdargebot nutzten im Jahre 2022 die Energieversorgung, Industrie, Bergbau und Landwirtschaft insgesamt circa acht Prozent, die öffentliche Wasserversorgung etwa drei Prozent.
Das Umweltbundesamt stellt aktuelle Zahlen zum Wasserdargebot und zur Wassernutzung in Deutschland bereit.
Wasserversorgung und Wassergewinnung
In Deutschland ist die Wasserversorgung eine Pflichtaufgabe der öffentlichen Hand. Die Verantwortung und Zuständigkeit liegen bei den Kommunen, die zur Erfüllung dieser Aufgabe verschiedene Organisations- und Rechtsformen nutzen können. Sie können die Wasserversorgung eigenständig durchführen oder – unter Beibehaltung der Kommunalaufsicht – diese Aufgabe an Dritte übertragen. So existieren öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Unternehmensformen gleichberechtigt nebeneinander.
Das Umweltbundesamt stellt aktuelle Daten zur Wassergewinnung nach Wasserarten zur Verfügung.
Spezifischer Wasserbrauch in Haushalten und Kleingewerbe
Nahezu alle Haushalte und öffentliche Einrichtungen, wie zum Beispiel Schulen und Krankenhäuser sind in Deutschland an die staatliche Wasserversorgung angeschlossen, das heißt jede Bürgerin und jeder Bürger hat jederzeit Zugang zu Trinkwasser guter Qualität. In den letzten 30 Jahren ging der Trinkwasserverbrauch um 17 Prozent bis auf 126 Liter pro Person und Tag im Jahr 2022 zurück. Je ein Drittel des täglichen Wassers werden für die Körperpflege und die Toilettenspülung verwendet, für Essen und Trinken dagegen nur circa vier Prozent.
Investitionen
Um jederzeit ein qualitativ hochwertiges Trinkwasser in ausreichender Menge anbieten zu können, investieren die Wasserversorgungsunternehmen kontinuierlich zur Erhaltung, Modernisierung und zum weiteren Ausbau der Versorgungsanlagen. Insgesamt sind von der öffentlichen Wasserversorgung im Zeitraum von 1990 bis 2022 rund 87,8 Milliarden Euro in Wassergewinnung, Aufbereitung und Speicherung, in Wassertransport- und Wasserverteilungsanlagen sowie für Zähler und Messgeräte investiert worden. Nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. betrug allein im Jahr 2023 das lnvestitionsvolumen rund 3,9 Milliarden Euro. Mit einem Anteil von 60 Prozent stellt der Rohrnetzbereich den Schwerpunkt der Investitionstätigkeit dar. Folge sind unter anderem die sehr geringen Wasserverluste im Vergleich zu anderen europäischen Ländern.
Quelle: BDEW-Wasserfakten im Überblick, 2025
Trinkwasserpreise
Über die Entgelte für Trinkwasser (und auch Abwasser) müssen alle Kosten gedeckt werden, die den Unternehmen rund um die Wasserversorgung entstehen. Für die Ermittlung der Wasserpreise gibt es Grundsätze, die gesetzlich geregelt sind. Darauf bauen Bundesländer und Kommunen ihre jeweiligen Gebührenverordnungen auf, die die unterschiedlichen natürlichen und strukturellen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Siedlungsdichte, geografische Lage, hydrologische Bedingungen usw. berücksichtigen. Außerdem lassen die Gebührenverordnungen verschiedene Möglichkeiten bei der Preis- und Gebührengestaltung zu. Dadurch können die Entgelte von den Durchschnittswerten stark nach oben und unten abweichen. Der Preis für den Trinkwasserbezug setzt sich fast immer aus einem verbrauchsabhängigen Kubikmeterpreis und einer monatlichen Grundgebühr zusammen. Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. veröffentlicht jährlich einen Vergleich der Wasserpreise. Über die letzten 20 Jahre ergibt sich eine prozentuale Preissteigerung von 35 Prozent.